[Wikide-l] Zugaenglichmachung von IP-Adressen

Thomas Hochstein ml at ancalagon.inka.de
Mi Okt 3 14:42:53 UTC 2007


Ulrich Fuchs schrieb:

> Das Urteil ergeht sich aber relativ ausführlich darin, dass es andere 
> Urteile gibt, nach denen IP-Adressen als personenbezogene Daten zu sehen 
> sind.

Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt nämlich darauf an, für *wen*
(dynamische) IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Für den
Einwahlprovider sind sie es ohne Zweifel, weil er die IP-Adresse dem
Nutzer zuordnen kann. Dafür zitiert die amtsgerichtliche Entscheidung
auch reichlich Quellen.

Für den Betreiber eines Teledienstes sind dynamische IP-Adressen aber
im Regelfall gerade keiner Person zuzuordnen; sie sind deshalb für ihn
auch keine personenbezogenen Daten. Und wenn man genau hinschaut,
äußert sich das Amtsgericht zu dieser hier entscheidenden Frage so:

|  Nach Auffassung des Gerichts gilt das auch im Verhältnis zur
|  Beklagten und sonstigen Betreibern von Internetportalen, auf die
|  Zugriff genommen werden kann, (so auch der Hessische
|  Datenschutzbeauftragte aaO, a.A. zum Beispiel Schmitz in
|  Spindler/Schmitz/Geis aaO).

Auf deutsch: dieser Ansicht sind das Gericht und der Hessische
Datenschutzbeauftragte, sonst eher niemand (für die Gegenansicht wird
ein Standardkommentar zum TDG mit dem vielsagen "zum Beispiel"
zitiert). Nachdem Datenschutzbeauftragte einerseits meist keine
Juristen sind, andererseits oft eher abstrus weitgehende Auslegungen
präferieren, ist eine solche "Orientierungshilfe" eher wenig
überzeugend. YMMV.

> Wenn sich das allgemein als Rechtsauffassung durchsetzen sollte, 
> ist das ganze echt ein Problem.

Allerdings, ja. Datenschutzvorgaben führen zunehmend zu eher ... wie
sage ich das jetzt am höflichsten? ... eigenartigen Ergebnissen.

-thh