[Wikide-l] Textplagiat juristisch folgenlos

Johann H. Addicks addicks at gmx.net
Mi Dez 5 22:05:05 UTC 2007


> Vor dem Hintergrund, dass eine ernsthafte Weiternutzung unter der 
> GNU-FDL praktisch nicht möglich ist,
> würde ich so etwas nur unterstützen, wenn die Autoren gleichzeitig zu 
> einer Doppel-Lizenzierung unter einer
> besser geeigneten Lizenz (cc-by-sa o.ä.) genötigt werden.

Letztere ist -wie wir inzwischen wissen- ein Freifahrtschein für "Provider", sich selbst als "Attribution" (Namensnennung) einzusetzen, so denn nur mindestens zwei CC-by-sa-Werke zusammengefügt wurden. 


> Ein Gutteil 
> der nicht lizenzkonformen Weiternutzung
> halte ich für ein selbstgebasteltes Phänomen, das auf die mangelnde 
> Praktikabilität der GNU-FDL zurückzuführen
> ist.

Diese Meldung ordne ich in die Kategorie "Nebelkerze" ein.  
Schaue Dir bitte "Weiternutzung/Mängel" an und sage dann, welcher Prozentsatz dieser unter Maßgabe dass CCbysa lizenzkonform sein.
Cut&Paste von Artikeln ohne jede Quellenangaben oder maximal "aus Wikipedia" wird auch durch die Nutzung einer anderen Lizenz hier bei uns nicht legal. 

Die Erklärungen auf WP:LB sind klar und deutlich 
http://de.wikipedia.org/wiki/WP:LB#f.C3.BCr_Artikel und an jeder Ecke prominent verlinkt. Auf Unwissenheit oder sonstwie gutgläubigen Erwerb kann sich niemand herausreden. 

-jha-