[Wikide-l] Strafbarkeit/Bild

Tim 'avatar' Bartel wikipedia at computerkultur.org
Do Nov 16 06:24:34 UTC 2006


Hallo Wikipedianer,

Nick-64 at web.de schrieb am 16.11.2006 06:55:
> § 187 StGB - Verleumdung:
[...]
> Gegen die Vandalen IPs könnte Anzeige erstattet werden. 
[...]
> Ferner fragt sich, ob Bild nicht als Anstifter zu sehen ist (§ 26 StGB). Auch Bild könnte die Verleumdung der deutschen Wikipedia vorgeworfen werden. Bild betreibt unsachgemäße Berichterstattung, die geeignet ist, die Kreditwürdigkeit der deutschen Wikipedia herabzusetzen. Schließlich stammen die im ersten Artikel erwähnten Fehler nicht aus der deutschen Wikipedia, was der Leser glauben muss. Im zweiten Artikel wurde nicht erwähnt, dass der Vandalismus innerhalb von 2 Minuten rückgängig gemacht wurde. Zumindest sollte man eine Gegendarstellung verlangen.
[...]

Ich schlage einen kleinen Realitaetsabgleich und/oder eine Computerpause 
  inklusive Beendigung des Themas vor.

Tschuess, Tim.

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