[Wikide-l] Verstoß gegen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf Ihrem Webserver

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Di Jul 18 13:06:56 UTC 2006


Martin Ebert:
> 1) §28 hat die Überschrift
>    "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für _eigene_ Zwecke"
>
>   Einer Veröffentlichung der agregierten Daten ist keinesfalls
>   "eigener Zweck".

Man kann leider sehr leicht als Laie in Fettnäpfchen treten, wenn
man sich an Gesetzesexegese wagt. Deswegen schreibe ich dies
unter dem Vorbehalt, dass ich im Grunde auch *keine Ahnung* habe:

Ich glaube nicht, dass "eigener Zweck" das bedeutet, was Du im
Sinn hast, nämlich dass damit eine Begrenzung auf eine
unternehmensinterne Datenverarbeitung ohne Veröffentlichung der
Ergebnisse gemeint ist.

Gründe für meine Vermutung:

1. Es ist in §28 auch von "Übermitteln personenbezogener Daten" die
   Rede, und nach §3 bedeutet Übermitteln "das Bekanntgeben gespeicherter
   oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an
   einen Dritten [...]".

2. In [1] habe ich folgenden Satz gefunden: "Weitgehend besteht Einigkeit
   unter den Juristen, dass § 28 BDSG eine so genannte Erlaubnisnorm für
   die Veröffentlichung ohne Rücksprache mit den betroffenen Mitarbeitern
   darstellt." Der Rest der Seite ist auch interessant.

Warum es dann "eigene" Geschäftszwecke heißt und was das Gegenteil
von "eigen" in diesem Zusammenhang bedeuten könnte, ist mir aber auch
schleierhaft.

Jah

[1] http://www.dfn.de/content/beratung/rechtimdfn/rz-checkliste/oeffnoeff/

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