[Wikide-l] Verstoß gegen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ...
Sisal13 at aol.com
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So Jul 16 07:43:40 UTC 2006
>>Am Sonntag, 16. Juli 2006 08:18 schrieb Lars Aronsson:
>>Liste Benutzerbeiträge?
>
>> _http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Contributions/Ulrich.fuchs_
(http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Contributions/Ulrich.fuchs)
Am Sonntg 6. Juli 2006 09:25 Uhr schrieb Ulrich Fuchs:
"Auch diese Anzeige ist datenschutzrechtlich zumindest bedenklich -
beispielsweise könnte m.W. nach deutschem Betriebsverfassungsgesetz
vermutlich ein Betriebsrat die Einführung einer Wiki-Software verhindern,
wenn eine solche Funktion zur Verfügung steht (sekundengenaue Überwachung
der
Tätigkeit der Mitarbeiter). Da sie aber in der *Wikipedia* schon immer
vorhanden war, kann man sich vielleicht noch drauf einigen, dass man in der
Wikipedia diese Daten eben als Koordinationsmöglichkeit für die Community
eben braucht (Stichwort: Sicherstellung der Betriebsbereitschaft). Zumindest
hatte theroetisch jeder, der sich anmeldet, die Möglichkeit zu wissen, dass
das - aber eben nur das - mit seinen Daten passiert.
Die Nutzerdaten aber weitergehend zu analysieren, bspw. wie hier zeitliche
und
fachliche Edit-Schwerpunkte einzelner Benutzer automatisiert zu errechnen
und
seine Analysen dann zu publizieren, ist in vielerlei Hinsicht ein Unding:
1) Niemand, der sich 2003 bei der Wikipedia anmeldete, konnte voraussehen,
dass 2006 jemand solche Auswertungen produzieren würde.
2) in der Datenschutzrichtlinie der Foundation wird die Weitergabe dieser
Daten ausdrücklich ausgeschlossen (Wikimedia will not sell or share private
information), dennoch hat offenbar jeder, der möchte, Zugriff auf die
Datenbank.
3) es ist ein Unterschied, ob Daten in einer bestimmten und bekannten Form
und
Sortierung (nach Artikel und Zeit oder nach Autor und Zeit) über eine
Webseite abrufbar sind, oder ob jeder dahergelaufene Programmierer (sorry)
einen Zugriff auf die Datenbank bekommt und die Daten rauf und runter
analysieren kann wie er mag (wie wäre es beispielsweise mal mit einem
öffentlich verfügbaren Datamining, welche Mann-Frau-Paarungen gehäuft
gleichzeitig online sind? Technisch bestimmt kein Problem!). Wer Zugriff auf
solche Daten hat, unterzeichnet in Deutschland üblicherweise eine
Datenschutzerklärung, und wenn er solche Analysen fährt, ist die fristlose
Kündigung da - da muss er die Analyseergbinsse noch nicht mal öffentlich
machen, allein die Verarbeitung ist illegal.
4) Es ist miserabler Stil, das einfach so zu machen und keine Sau zu
informieren
5) Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass so ein Tool, wenn
überhaupt, dann nur über Opt-In aktiviert werden darf.
> nicht unbekannt sein. Du hast ja selbst gewählt in Wikipedia
> beizutragen und alle Beiträge sind durch Artikelhistorik und
> Benutzerbeiträge zu finden. Das ist kein Geheimnis.
Eben. Das - und auch nicht die GNU FDL - gibt aber niemand das Recht, diese
Daten zu analysieren. Auch die Postings auf dieser Mailingliste sind
öffentlich verfügbar. Deshalb habe ich noch lange nicht das Recht, womöglich
auch noch automatisiert zu analysieren, wer besonders häufig zu bestimmten
Themen schreibt, wer wie viele Kommafehler macht etc. Schon gar nicht darf
ich meine namensbezogenen Ergebnisse dann aller Welt zur Verfügung zu
stellen".
Nun sind die Benutzernamen aber in der Regel keine Klarnamen. Also wird die
Auswertung in der Regel nur einem Phantasienamen und nicht einer bestimmten
Person zugeordnet werden können. Da frage ich mich schon, wo hier die
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung liegen soll.
Im Gegensatz zur WikiGemeinde wird ein Arbeitgeber die Klarnamen seiner
Arbeitnehmer kennen. Aber vielleicht sollte man einen Wiki Betriebsrat wählen :-).
Gruß Sisal