[Wikide-l] Re: FSF Statement zu Markenrecht und Logos von

Daniel Kinzler daniel at brightbyte.de
Do Feb 9 19:07:02 UTC 2006


Jakob Voss schrieb:

> Hier vermischst du wieder Marken und Urheberrecht.

Mir ist der Unterschied durchaus bewusst. Die Frage ist doch, ob man die 
beiden wirklich unabhängig voneinander betrachten kann. Falls ja, sollte 
es kein Problem sein, die Wikimedia Logos unter eine Freie Lizenz zu 
stellen (so wäre es mir am liebsten). Wenn nein, wären Logos von 
GPL-Programmen auch nicht "Frei" - oder ihr Markenschutz wäre unwirksam 
(je nach dem, ob die GPL den Markenschutz "überstimmt", oder umgekehrt).

>>> * wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt, muss 
>>> man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird? 
> 
> Anscheinend leider ja - sonst würde die Frage ja nicht immer wieder 
> auftauchen.

Das war einer der Gründe für die Anfrage bei der FSF. Anscheinend sind 
die anderer Ansicht als die Anwälte von Wikimedia. Das ist doch 
interessant, oder?

>>> Man hat ja ausdrücklich die freie Nutzung gestattet. Laut FSF ist die 
>>> Antwort wieder "nein" - die Anwälte der Foundation scheinen da aber 
>>> anderer Ansicht zu sein, das ist einer der Gründe dafür, dass die 
>>> Wikimedia Logos nicht unter einer freien Lizenz sind.
> 
> Weil Marken- und Urheberrecht immer wieder durcheinander geschmissen 
> wird und darüber hinaus von Land zu Land unterschiedlich ist.

*Wer* schmeisst das hier durcheinander? Kann man eine Formulierung wie 
"die Nutzung ist zu jedem Zweck gestattet" unterschreiben, *ohne* diese 
Rechte gemeinsam zu berühren?

> "Frei Verwenden" heisst doch nicht, dass man sich bei der Nutzung freier 
> Inhalte nicht mehr an weitere Gesetze halten muss. Ansonsten könnten 
> sich jeder Unmensch ja darauf berufen, dass er nur den Artikel 
> [[Folter]] frei verwendet hat, um jemanden zu quälen.

Das ist völlig klar. Die Frage ist doch, wie es sich verhält, wenn 
derjednige, der Urheber- *und* Markenrecht an einem Bild hat, das Bild 
ausdrücklich freigibt. *Kann* er das "nur in Bezug auf der Urheberrecht" 
tun? "Überstimmen" die markenrechtlichen Ansprüche dann die Lizenz? Laut 
FSF, interessanterweise ja...

> Vielleicht sollte in GPL 3 und der nächsten GFDL deutlicher gemacht 
> werden auf welche Rechte es sich bezieht und dass Marken-, 
> Persönlichkeits-, Strafrecht von einer lizensierung unberührt bleibt.

Das wäre sehr zu begrüssen, ja. Vielleicht solle die Foundation dafür 
plädieren. Jetzt wäre die richtige Zeit dafür.

> P.S: Erfolgreicher als Markenabbildungen unter GFDL zu stellen wäre aus 
> meiner Sicht die Verwendung einer CC-Lizenz, die sind wesentlich 
> kompakter und auf verschiedene Länder geprüft.

Mir ist CC auch lieber, sie hat aber die selben Proble in Bezug auf das 
Markenrecht, oder?

Gruss,
Daniel

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