> > die Konstruktion des Zueigenmachen fremder Inhalte durch einen Link > Dazu sollte man im Imprssum den Satz aufnehmen, dass man für extrene Links > nicht verantwortlich ist. Ggf. kann man sich auch expliziet von den > Inhalten > distanzieren. Oh mein Gott! Nicht nochmal den Satz "Laut Urteil des Landgerichts Hamburgs vom 12. Mai 1998... /me geht schonmal Popcorn holen. -jha-