[Wikide-l] Lizenzproblematik: E rste Schritte zur Lösung

Paul paul at 2e-support.de
Mi Feb 1 09:22:59 UTC 2006


Am 20:35 30.01.2006 schrieb Marco:
>Paul schrieb:
>>Am 18:31 30.01.2006 schrieben Sie:
>>>Am Montag, 30. Januar 2006 12:39 schrieb Paul:
>>> > ...unter den Lizenzen weitergeben die er gerne möchte ...
>>>..was man mit Zigtausenden Urhebern macht, die man nicht mehr erreichen 
>>>kann.
>>... Neue ArtikelTeile / Edits können aber schon unter der Maßgabe 
>>"Freigabe auch unter neuer Lizenz" getätigt werden.
>ACK. Aber wie willst Du das aufzeichnen?

Edits Autoren und einer Lizenz zuordnen (im einfachstem Fall GFDL / Neue 
Lizenzierung)
Artikel insgesamt müssen auch entsprechend zugeordnet werden. Das ist per 
Software sicher kein Problem. Dazu kann aber z.B. Ulli sicher mehr sagen.

>>Artikelteile von Autoren, die einer Lizenzänderung / Mehrfachlizenzierung 
>>zugestimmt haben sind automatisch auch frei für eine neue Lizenzierung.
>Es sind bisher noch viel zu wenige.

Das Projekt in dem Sinne gibt es ja meines Wissens auch noch nicht. Also 
Geduld :) Das so etwas nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und über 
einen längeren Zeitraum geht nehme ich mal stark an. Darum auch meine 
Schätzung von 1 - 2 Jahren Projektlaufzeit.

>>Zu klären ist was als die notwendige Schöpfungshöhe für einen 
>>lizenzierungsfähigen Beitrag angesehen werden kann (Tippfehler & Co?).
>mMn alles(zumindestesns wenn man nach allen möglcihen Regeln geht).

:) hmmm na ja zumindest erübrigt sich, einen großen Teil der Edits näher zu 
Betrachten.

>>Die ArtikelTeile die danach noch übrig bleiben, ....
>Das hiesse, gut 3/4 des Textbestandes wegzuwuchten.

3/4? keine Ahnung, aber ich vermute ehr deutlich weniger. Wegwuchten in 
erster Instanz erst mal gar nicht. Alles was sich nach einer längeren 
Laufzeit noch nicht durch Überarbeiten etc. von selber erledigt hat müßte 
dann leider noch einmal gezielt angefaßt bzw. neu geschrieben werden. Das 
sollte aber ganz sicher deutlich unter 1/4 der Textteile (nicht Artikel) 
betreffen.

>>Sobald ein Artikel von GFDL-only-Teilen befreit ist, wird er unter der 
>>neue Lizenzierung Bereitgestellt.
>>Dies kann sich aus meiner Sicht ruhig über einen längeren Zeitraum 
>>hinziehen und durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Aufrufe an 
>>Autoren sich zu melden etc.) unterstützt werden.
>Auch hier: wie willst Du das aufzeichnen und wer bezahlt die Aufrufe n 
>Autoren(Zeitungsberichte etc., es gibt sehr viele Leute, die irgendwann 
>einmal einen Tippo korrigiert haben und danach nix mehr!)

- Tippo, siehe oben (Lizenztechnisch nicht relevant, Schöpfungshöhe)
- Bezahlen:
- - Pressemitteilungen kosten?
- - Spenden von Firmen, Personen die durch eine klarere Lizenzierung 
deutliche Vorteile erlangen.
- - Öffentlichkeitsarbeit von genau diesen Firmen.
- - Aus der Kriegskasse des Vereins und der Foundation. Wie genau man 
abschätzen kann, was eine saubere Lizenzierung an Kosten einsparen wird. 
??????

Was ich bisher angerissen habe sind nur die Möglichkeiten die aus meiner 
Sicht "problemlos" (na ja  relativ ;-) gemacht werden können. Es gibt 
sicher noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten Textteile auf die neue 
Lizenzierung zu bekommen. Diese müßten aber sicher rechtlich genau geprüft 
werden. ein Gedanke dazu:
In wie weit kann man bei IP-edits davon ausgehen, das sie keinen besonderen 
Wert auf Namensnennung bzw. Zuordenbarkeit zu ihrer Person legen? Das sie 
wenn doch, nur schwerlich sauber ihre Autorenschaft nachweisen können?
Wenn man nun über einen längeren Zeitraum den geplanten Lizenzwechsel 
hinreichend bekannt macht und gleichzeitig alle Auffordert sich zu melden, 
zuzustimmen, ihre Einwände geltend zu machen oder mit Nachweis ihrer 
Autorenschaft die Streichung ihrer Textstellen bei Lizenzwechsel  zu fordern?
Hier ist sicher ein ehr längerer Zeitraum schon aus Zuverlässigkeits- und 
Vertraunesgründen angeraten.
Wäre es dann nicht gegeben zumindest alle IP-edits, die Verbleiben, auf die 
neue Lizenzierung zu setzen? Keine Ahnung!  Kann man, und wenn ja unter 
welchen Bedingungen, ein stillschweigendes Einverständnis voraussetzen?

Moins KS