[Wikide-l] titel wie Dr etc

Michael Krahe michael at michaelkrahe.de
So Sep 18 09:35:45 UTC 2005


S. Heinz schrieb:
> da ist ja nun wirklich nicts erhellendes dabei...

Es gibt nicht viel Erhellenderes... Ein Gesetz, in dem steht "Ein
akademischer Grad ist Bestandteil des Namens" gibt es nicht. Also ist
erst einmal vom Gegenteil auszugehen.

Schau mal ins Personalausweisgesetz § 1 oder ins Paßgesetz § 4. Da ist
der Doktorgrad extra unabhängig vom Namen als Inhalt des Dokuments
benannt. Wäre er Namensbestandteil, hätte man sich doch die
Extra-Auflistung sparen können, findest du nicht auch? Für diese
Interpretation spricht auch, dass der Doktorgrad nicht Teil des
maschinenlesbaren Teils des Ausweises/Passes ist.

In Heiratsurkunden u.ä. wird der Doktorgrad übrigens nicht automatisch
eingetragen, sondern nur auf speziellen Wunsch der jeweiligen Person.

> zumindest in behördenschreiben muß der titel mit angegeben werden

Glaub ich nicht. Wo soll das denn festgelegt sein? Ob ich einen
akademischen Grad erworben habe, geht $Behörde nichts an, solange es
nicht von essentieller Bedeutung für den jeweiligen Vorgang ist.

> aber wie gesagt, mir isses egal

...

Michael

-- 
"Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind,
 ist ein verlorener Abend." - Albert Einstein

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