[Wikide-l] Neues Meinungsbild für Bilder läuft
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
So Mär 13 12:37:34 UTC 2005
Anathema wrote:
> Dieses Meinungsbild sollte schnellstmöglichst gestoppt und seine drei
> skrupellosen Initiatoren, die mit seiner Hilfe den Grundpfeiler der
> Wikipedia, die Freiheit der Inhalte, auszuhebeln versuchen, auf
> sofort gesperrt werden.
Ich glaube grundsätzlich nicht, dass das Initiieren von Meinungsbildern
einen Anlass zur Diskussion über Sperrungen darstellen sollte.
Ohne die offensichtlich vorangegangene Diskussion verfolgt zu haben,
erscheint es mir allerdings auch so, dass die Initiatoren mental
ziemlich schräg drauf sein müssen, um ein paar Tage nach
Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Jäger und Schulz [2] ein
solches Meinungsbild wie [1] loszutreten. Beispiel:
"Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem
Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher
Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine
theoretische bleiben. Dies gilt auch dann, wenn man sich im Einzelfall
aufgrund gesamtgesellschaftlicher Interessen oder sonstiger
Allgemeininteressen eine weitergehende Zugänglichkeit der gemeinfreien
Gegenstände wünscht" [3].
Diese Auftragsarbeit hätte sich der Verein wohl sparen können; zumindest
entzieht es sich mir, warum da jemand nach diesen Expertenaussagen noch
unter Laien Dinge wie die Auslegung von Par. 52 UrhG "abstimmen" will.
Das eigentliche und bisher vollkommen ungeklärte Problem ist doch eher,
ob und wie man die GNU FDL überhaupt auf Bilder oder gar multimediale
Elemente anwenden soll. Wenn man schon ein neues Meinungsbild anstrengt
(was ich durchaus für legitim halte), sollte das in zwei Stufen
erfolgen: Zum einen grundsätzlich, ob in der Wikipedia multimediale
Inhalte ebenso "frei" im Sinne der GNU-Lizenzen sein sollen wie Texte
(mit den binären Optionen "ja" und "nein") und zum anderen, wie und in
welcher Form das in der Praxis und in EInzelfragen zu gewährleisten und
durchzusetzen ist. Die bisherigen Vorschläge unter [1] durchmischen
diese Ebenen total und werden daher zwangsläufig zu scheinbar
differenzierten Pseudoergebnissen führen, die es nicht geben kann:
INhalte sind entweder GNU-frei oder nicht.
Ich sollte mich als "externer" mit einer anhängigen urheberrechtlichen
Abmahnung wg. Par. 95a aber wohl besser da 'raushalten...
MfG -asb
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neues_Meinungsbild_Urheberrecht
[2] http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen
[3]
http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VIII._Urheberrecht_und_Hausrecht