[Wikide-l] Hitchcock film als Public Domain?!
Paul
paul at 2e-support.de
Mi Jun 8 08:44:15 UTC 2005
At 10:29 08.06.2005 +0200, you wrote:
>Ulrich Fuchs wrote:
>>Nach deutschem Recht läge vermutlich ein gemeinsames Urheberrecht von
>>Drehbuchautor, Regisseur und Produzent vor (und das sind alles.....
>Nicht ganz vollständig und auch nicht ganz richtig, aber in der Grundidee
>korrekt. Auszug aus Homann, "Praxishandbuch Filmrecht", S. 138: "Das
>Urheberrecht am Filmwerk erlischt gemäß dem 1995 eingeführten § 65 Abs. II
>UrhG 70 Jahr nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen:
>Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge oder Komponist
>der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik". Hinzu können
>Schutzfristen anderer Miturheber kommen wie bspw. "Kameramann, Cutter,
>Mischtonmeister". .....
<javascript:void(0)>UrhG § 89 Rechte am Filmwerk
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(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet,
räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem
Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie
Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des
Filmwerkes auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen.
(2) Hat der Urheber des Filmwerkes das in Absatz 1 bezeichnete
Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl
stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem
Filmhersteller einzuräumen.
(3) Die Urheberrechte an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten
Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, bleiben unberührt.
(4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines
Filmwerkes entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke gelten die Absätze 1
und 2 entsprechend.
Das liest sich doch gar nicht so schlecht. Vielleicht sollte man einfach
mal versuchen herauszufinden in wessen Händen die vom Urheber übertragenen
Rechte am Bildmaterial liegen.
Moins KS