[Wikide-l] Urheberrechtsverletzung

Agon S. Buchholz asb at kefk.local
So Jan 2 19:07:32 UTC 2005


Matthias Walliczek wrote:

> Ok, dann nehme ich mal den Erst-Besten, den ich gerade gesehen habe: 
> www.lexikonia.de. Wer wäre bei einer Klage wegen Verstoß gegen das 
> Urheberrecht dabei? Klageberechtigt ist jeder Author, dessen Artikel 
> dort abrufbar sind (also eigentlich alle). Finanzielle Risiken für 
> die Kläger gibt es nicht (das wäre ja ein Strafverfahren).

Sinnvollerweise würde man die wohl vor einer Strafanzeige zivilrechtlich
abmahnen. <Zynismus on>Die Kanzlei Waldorf aus München ist auf die 
Verfolgung jeglicher Urheberrechtsverletzungen spezialisiert, die machen 
das sicher gerne für uns<Zynismus off>.

Im Ernst: Natürlich muss die Wikipedia demonstrieren, dass die Lizenzen 
keine Papiertiger sind; das wird aber schwer fallen, so lange 
Wikipedia-Protagonisten kontinuierlich an der GNU FDL herumnörgeln. Zur 
Veranschaulichung, wie es laufen könnte, kann man sich den Fall 
Netfilter ./. Netgear, Linksys, Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus & 
Co. zu Gemüte ziehen [1]. Wichtiger ist m.E. aber, dass wir primär 
zeigen, wer wir sind und wofür wir stehen. Und das besteht hoffentlich 
nicht darin, als erstes den Rechtsknüppel auszupacken, sobald uns 
irgendwas nicht in den Kram passt, und auf irgendwelchen Hobyisten 
herumzuprügeln.

Wer Wikipedia-Inhalte lizenzwidrig nutzt, muss m.E. zunächst freundlich 
kontaktiert und über den Gehalt der GNU FDL aufgeklärt werden; das wird 
ja bisher auch so gemacht. Erst wenn das nicht fruchtet, sollten wir mit 
dem Knüppel drohen. Irgendwelche Wikipedia-Mirrors sollten m.E. 
jedenfalls nicht primäre Zielgruppe für irgendwelche offensiven 
Drohgebärden sein.

Anders sieht der Fall bei Sony BMG und Konsorten aus; wer unsere Inhalte 
klaut, belehrt wird und trotzdem weiterhin ein (c) unter die geklauten 
Texte setzt, der verdient Prügel. Nur an solchen Fällen, "unbelehrbaren 
Urheberrechtsverletzern" eben, sollten wir mit rechtlichen Mitteln die 
Einhaltung der Lizenzen durchsetzen. Tun wir das nicht, degeneriert die 
GNU FDL irgendwann faktisch und womöglich auch noch durch 
Gewohnheitsrecht zu einer Variante der Public Domain.

Über den ersten Teil dieser Vorgehensweise besteht m.W. bisher Konsens, 
das liegt ja auch auf der Linie, die Jimbo Wales vertritt; wie mit 
"unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern" wie den oben genannten zu 
verfahren ist, wurde m.W. bisher nicht ausreichend diskutiert. 
Glücklicherweise gab es bisher nicht viele Fälle dieses Kalibers, 
dennoch sollten wir Konsens über eine  sinnvolle Vorgehensweise 
anstreben. Vielleicht sollten wir dazu mal bei Harald Welte von 
Netfilter anfragen.

> Letztendlich: Irgendwann wird es so oder so eine rechtliche 
> Auseinandersetzung um die GNU-FDL geben. Die Frage ist nur, ob wir 
> darauf warten wollen, angegriffen zu werden, oder ob wir das 
> initiieren wollen.

Die Frage ist dabei doch immer, ob wirklich Handlungsbedarf besteht und 
wer sich darum kümmert. M.E. sollte jemand, der Kontakte hat zu FSF 
Europe, zunächst mal dort Anfragen, wie dort der Stand einer Anpassung 
der GNU FDL an europäisches Recht aussieht bzw. woran es hakt. Wir haben 
hier ja einige Linux-Magazin-Autoren unter uns, und dort schreibt Georg 
C. F. Greve von der FSFE, vielleicht kann von denen jemand einen Kontakt 
herstellen?

MfG -asb


[1] z.B. http://www.golem.de/0406/31852.html