[Wikide-l] Urheberrechtsverletzung
Agon S. Buchholz
asb at kefk.local
So Jan 2 19:07:32 UTC 2005
Matthias Walliczek wrote:
> Ok, dann nehme ich mal den Erst-Besten, den ich gerade gesehen habe:
> www.lexikonia.de. Wer wäre bei einer Klage wegen Verstoß gegen das
> Urheberrecht dabei? Klageberechtigt ist jeder Author, dessen Artikel
> dort abrufbar sind (also eigentlich alle). Finanzielle Risiken für
> die Kläger gibt es nicht (das wäre ja ein Strafverfahren).
Sinnvollerweise würde man die wohl vor einer Strafanzeige zivilrechtlich
abmahnen. <Zynismus on>Die Kanzlei Waldorf aus München ist auf die
Verfolgung jeglicher Urheberrechtsverletzungen spezialisiert, die machen
das sicher gerne für uns<Zynismus off>.
Im Ernst: Natürlich muss die Wikipedia demonstrieren, dass die Lizenzen
keine Papiertiger sind; das wird aber schwer fallen, so lange
Wikipedia-Protagonisten kontinuierlich an der GNU FDL herumnörgeln. Zur
Veranschaulichung, wie es laufen könnte, kann man sich den Fall
Netfilter ./. Netgear, Linksys, Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus &
Co. zu Gemüte ziehen [1]. Wichtiger ist m.E. aber, dass wir primär
zeigen, wer wir sind und wofür wir stehen. Und das besteht hoffentlich
nicht darin, als erstes den Rechtsknüppel auszupacken, sobald uns
irgendwas nicht in den Kram passt, und auf irgendwelchen Hobyisten
herumzuprügeln.
Wer Wikipedia-Inhalte lizenzwidrig nutzt, muss m.E. zunächst freundlich
kontaktiert und über den Gehalt der GNU FDL aufgeklärt werden; das wird
ja bisher auch so gemacht. Erst wenn das nicht fruchtet, sollten wir mit
dem Knüppel drohen. Irgendwelche Wikipedia-Mirrors sollten m.E.
jedenfalls nicht primäre Zielgruppe für irgendwelche offensiven
Drohgebärden sein.
Anders sieht der Fall bei Sony BMG und Konsorten aus; wer unsere Inhalte
klaut, belehrt wird und trotzdem weiterhin ein (c) unter die geklauten
Texte setzt, der verdient Prügel. Nur an solchen Fällen, "unbelehrbaren
Urheberrechtsverletzern" eben, sollten wir mit rechtlichen Mitteln die
Einhaltung der Lizenzen durchsetzen. Tun wir das nicht, degeneriert die
GNU FDL irgendwann faktisch und womöglich auch noch durch
Gewohnheitsrecht zu einer Variante der Public Domain.
Über den ersten Teil dieser Vorgehensweise besteht m.W. bisher Konsens,
das liegt ja auch auf der Linie, die Jimbo Wales vertritt; wie mit
"unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern" wie den oben genannten zu
verfahren ist, wurde m.W. bisher nicht ausreichend diskutiert.
Glücklicherweise gab es bisher nicht viele Fälle dieses Kalibers,
dennoch sollten wir Konsens über eine sinnvolle Vorgehensweise
anstreben. Vielleicht sollten wir dazu mal bei Harald Welte von
Netfilter anfragen.
> Letztendlich: Irgendwann wird es so oder so eine rechtliche
> Auseinandersetzung um die GNU-FDL geben. Die Frage ist nur, ob wir
> darauf warten wollen, angegriffen zu werden, oder ob wir das
> initiieren wollen.
Die Frage ist dabei doch immer, ob wirklich Handlungsbedarf besteht und
wer sich darum kümmert. M.E. sollte jemand, der Kontakte hat zu FSF
Europe, zunächst mal dort Anfragen, wie dort der Stand einer Anpassung
der GNU FDL an europäisches Recht aussieht bzw. woran es hakt. Wir haben
hier ja einige Linux-Magazin-Autoren unter uns, und dort schreibt Georg
C. F. Greve von der FSFE, vielleicht kann von denen jemand einen Kontakt
herstellen?
MfG -asb
[1] z.B. http://www.golem.de/0406/31852.html