[Wikide-l] URV und Buchfotografieren
Agon S. Buchholz
asb at kefk.local
Do Feb 17 13:54:13 UTC 2005
Lars Aronsson wrote:
> Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind? Darf man
> Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen? In niedriger
> Auflösung? Wie niedrig? Gibt es ein Regel dafür?
Nein, Faustregeln gibt es nicht, nur die Regel, dass wo kein Kläger ist
auch keine Strafe droht. Auf privaten Homepages gibt es bei Thumbnails,
die ein Schriftbild illustrieren sollen und keinen lesbaren Text
reproduzieren i.d.R. keine Probleme. Ob man sich das bei all den im
Internet herumschwimmenden Abmahnhaien allerdings trauen will ist eine
andere Frage. Die Google-Bildersuche hat eben auch ihre Kehrseiten.
Legal ist das nach deutschem Recht allerdings in keinem Fall; das
deutsche Recht schützt auch die Typografie und das Schriftbild eines
Buches. Unter die GNU FDL oder eine CC-Lizenz kann man solche
Fotografien oder Scans also auf keinen Fall stellen. Es sei denn, das
Werk ist (a) gemeinfrei und (b) man ist im Besitz des Originals. Selbst
aus Bibliotheken entliehene gemeinfreie Bücher darf man genau genommen
so nicht verwerten, wenn man keine (schriftliche)
Reproduktionsgenehmigung der Bibliothek hat.
Mein Problem, das ich vor ein paar Monaten hatte, habe ich allerdings
noch immer nicht abschließend klären können: Was ist mit aktuellen
*Nachdrucken* von Werken, die gemeinfrei geworden sind? Als ich die
deutschen Großenzyklopädien für die Wikipedia aufgearbeitet habe, hätte
ich in vielen Fällen gerne Abbildungen des Seitenlayouts eingebaut, m.W.
müsste ich dafür aber im Besitz eines Originals sein. Einige Scans habe
ich im Web gefunden, die als "Public Domain" deklariert waren,
allerdings bin ich nicht sicher, wie weit man sich auf solche Angaben
verlassen kann.
So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag oder die
Organisation, die ein gemeinfreies Werk nachdruckt, ein
Leistungsschutzrecht (?) auf die Reproduktion geltend machen. So wird
das beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die
gemeinfreie Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das Internet
aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf ihre digitalen
Reproduktionen, die dann vermutlich erst nach weiteren 50 Jahren
gemeinfrei werden, obwohl die gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren
gemeinfrei ist :-(
MfG -asb