[Wikide-l] URV und Buchfotografieren

Skriptor skriptor at jhenning.de
Do Feb 17 10:45:05 UTC 2005


>> Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
>>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
>> Hier ist der Text nur fest lesbar.  Ist das eine URV?
>>  Wird das sich
>> mit einer kleineren Auflösung verändern?
>
> Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die
> Aufloesung spielt keine Rolle.

Wobei mir die Praxis in der Wikipedia inkonsistent vorkommt.

Eigentlich dürften wir ja IMHO, aufgrund des Zitierrechts, zum Beispiel 
ein charakteristisches Standfoto aus einem Film in einen Artikel über 
diesen Film einfügen. (Vorausgesetzt, der Artikel ist ansonsten lang 
genug und das Foto ergänzt den Text sinnvoll, was ich hier mal 
annehme.) Wir tun dies, nach meinem Verständnis, nicht, weil wir 
grundsätzlich nur Inhalte akzeptieren, die unter GNU-FDL oder (bei 
Bildern) ähnlichen Lizenzen stehen.

Andererseits bringen wir aber jede Menge schriftliche Zitate, obwohl 
diese grundsätzlich ja auch einem Urheberrecht unterliegen und durchweg 
auch nicht vom Autor unter GNU-FDL gestellt wurden.

Es geht mir jetzt nicht darum, daß wir vielleicht selbst die Zitate 
nicht bringen dürften; das sollte in der Regel durch das Zitierrecht 
geschützt sein.

Aber behandeln wir nicht Bild- und Schriftzitate sehr unterschiedlich? 
Und sollten wir da eventuell zu einer einheitlicheren Handhabung 
finden?

Skriptor