[Wikide-l] GFDL-konforme Quellenverzeichnisse
Kurt Jansson
jansson at gmx.net
Di Feb 1 05:15:26 UTC 2005
Matthias Walliczek schrieb:
> Thomas R. Koll wrote:
>
>>> Nein, sinnvoller als das Herumbasteln am falschen Ansatz wäre es,
>>> endlich mal die GNU FDL komplett zu lesen - denn tatsächlich müssen
>>> maximal 5 Autoren genannt werden.
>>
>> Die FDL schweigt sich aber über Bewertungsmaßstäbe aus.
>
> Ja, und daraus würde ich schließen, dass das letztlich
> Interpretationssache ist.
Ja, aber es ist nicht Interpretationssache der MediaWiki-Entwickler oder Thomas
Karchers, sondern des Richters, der über die Klage eines nicht genannten Autors
zu entscheiden hat.
Die Chancen in einem solchen Fall vor Gericht zu bestehen (bzw. es überhaupt
nicht dazu kommen zu lassen) lassen sich durch eine freiwillige Erhöhung der
Zahl der genannten Autoren beliebig steigern. Eine Verdoppelung auf 10 erscheint
mir bspw. sinnvoll, sollte der eingesetze Algorithmus einigermaßen brauchbar und
die Anzahl der abgedruckten Artikel noch halbwegs überschaubar sein.
> Ebenso wie es keine klaren rechtlichen
> Bedingungen gibt, wie sich eine nachfolgende Version der GNU FDL von der
> aktuellen Version unterscheiden darf - so kommt es auch hier darauf an,
> etwas in sich schlüssiges und dokumentiertes zu entwickeln, dass
> möglichst Konsens mit der Autorenmehrheit sein sollte.
Eine Zustimmung der Autorenmehrheit ist wünschenswert, aber das Fehlen von
Vorgaben im Lizenztext, was die Weiterentwicklung der Lizenz betrifft, bedeutet
nicht, dass die Free Software Foundation hier keinen Einschränkungen unterliegt.
Was innerhalb der Grenzen der Formulierung "Such new versions will be similar in
spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems
or concerns." liegt, und was außerhalb, würde auch hier ggf. vor Gericht
entschieden werden.
Kurt, kein Jurist