[Wikide-l] Re: WikiDE-l Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 7
EikeSauer at t-online.de
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Mo Dez 5 19:59:44 UTC 2005
Am Montag, 5. Dezember 2005 20:25 schrieb Thomas Hochstein:
> "Alexander Klimke" schrieb:
> > solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben
> > noch nicht haftbar.
>
> Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich bin ja Laie, aber für meine Begriffe folgt das aus dem Teledienstegesetz
(alles andere wäre ja auch der Tod der Mitarbeit des Konsumenten im Internet):
§ 2 (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen
Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung
von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und
denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt
(Teledienste).
(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
2. Angebote zur Information oder Kommunikation,
§ 11 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer
speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information
haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen
oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die
Information offensichtlich wird
-------------- nächster Teil --------------
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