[Wikide-l] Re: WikiDE-l Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 7

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Mo Dez 5 19:59:44 UTC 2005


Am Montag, 5. Dezember 2005 20:25 schrieb Thomas Hochstein:
> "Alexander Klimke" schrieb:
> > solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben
> > noch nicht haftbar.
>
> Da wäre ich mir nicht so sicher.

Ich bin ja Laie, aber für meine Begriffe folgt das aus dem Teledienstegesetz
(alles andere wäre ja auch der Tod der Mitarbeit des Konsumenten im Internet):

§ 2 (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen 
Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung 
von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und 
denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt 
(Teledienste).

(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
2.  Angebote zur Information oder Kommunikation,

§ 11 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer 
speichern, nicht verantwortlich, sofern

1.  sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information 
haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen 
oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die 
Information offensichtlich wird
-------------- nächster Teil --------------
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