[Wikide-l] Re: WikiDE-l Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 7

Alexander Klimke Alexander.Klimke at gmx.de
Mo Dez 5 16:52:40 UTC 2005


Magnus schrieb:

Situation: Der Heise Verlag hat ein Forum, in dem jemand zu einer
Straftat aufgerufen hat.
Das Landgericht Hamburg hat nun geurteilt, dass Heise dafür haftbar ist,
da sie das Posting ja vor der Veröffentlichung ja hätten prüfen können.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg widerspricht eindeutig nicht nur
den Wertungen, sondern sogar dem Wortlaut des TDG. Es ist klar, dass ab
positiver Kenntnis über so einen Beitrag eine Löschpflicht besteht. Aber
solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben
noch nicht haftbar. Da der Heise-Verlag anständige Juristen hat, kann ich
mir nicht vorstellen, dass diese Entscheidung in der nächsten Instanz
Bestand haben wird.

Alexander Klimke (Berlin-Jurist)