AW: [Wikide-l] 10.000 Gemälde für Commons

Erwin Jurschitza ejurschi at directmedia.de
Di Apr 26 10:50:58 UTC 2005


Magnus Manske schrieb:

> Ich vermute mal, es geht um die
> *Zusammenstellung*, also die Liste als
> Ganzes, und nicht um die Bilder an sich.

So ist es. Jedes einzelne Bild ist Public
Domain, und auch der einzelne Datensatz dazu
erreicht wohl kaum eine Schöpfungshöhe
(es handelt sich schlicht um Fakten).

Interessanter ist die Frage, ob und wie
die GFDL mit Datenbankrechten umgehen
kann. Ich konstruiere:

1. Unter z.B. dem Benutzernamen
"The Yorck Project" werden die Bilder
hochgeladen.

2. Ein anderer Verlag bringt genau
diese Sammlung z.B. auf DVD-ROM
heraus.

3a. Wer ist im Sinne der GFDL als
Autor zu nennen?

3b. Muss dieser Verlag dann "The Yorck
Project" als Autor *der Zusammenstellung*
nennen?

3c. Oder darf er das gar nicht, da davon
Datenbankrechte von "The Yorck Project"
berührt werden?

Ich bin an dieser Stelle bewusst
spitzfindig, da ich mir Gedanken über
den Lizenzbaustein mache. {{PD}}
würde es m.E. nicht treffen. Ich schlage
vor, so etwas wie {{PD-Yorck-10000-MW}}
anzulegen und in dem Baustein kurz
und knapp den PD-Status des Bildes und
den GFDL-Status der Datenbank zu
beschreiben.

Wird das nicht gemacht, sehe ich
folgende Zwickmühle, die auch bei
anderen Sammlungen auftreten kann:

Jedes einzelne Werk (Artikel,
Bild) ist PD, CC oder GFDL, doch der
"Spender" kann vielleicht (!) unter
Berufung auf UrhG § 87 verhindern,
dass wesentliche Teile der Datenbank
verwendet werden. Und das wollen wir
nicht.

Vlado (IANAL)

Erwin Jurschitza
Directmedia Publishing GmbH
http://www.digitale-bibliothek.de