[Wikide-l] URV-Paranoia oder: Wie Pjacobi hier gegen Sektenkritiker Stimmung macht

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Mi Apr 20 01:44:03 UTC 2005


On Wed, 20 Apr 2005 00:56:32 +0200 (MEST)
 "Peter Jacobi" <peter_jacobi at gmx.net> wrote:
> In Fortsetzung
> von:
> 
>
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#URV_auf_verlinkten_Seiten
> 
> In [[Zeugen Jehovas]] gibt es ein Scharmützel, ob ein
> Link auf das
> eingescannte Büchlein "Gebt acht auf euch selbst und auf
> die ganze Herde"
> wegen URVs gestrichen werden soll oder nicht.
> 
> Davon unabhängig stellt sich natürlich die Frage, ob das
> ein guter Link laut
> [[Wikipedia:Verlinken]] ist (m.E. auf gar keinen Fall).
> 
> Die Pro-Link Fraktion gibt als Argument, dass es
> gerichtlich entschieden
> sei, dass die Website dass Buch wiedergeben darf, aber
> der genannte
> Link:
> 
>
http://www.muenchnernotizen.info/Religion/Zeugen_Jehovas/2klage/2909_xx_04.html
> 
> redet nur vom Streit um den Domainnamen.
> 
> Grüße,
> Peter Jacobi

Schon die erste extrem vage Formulierung der Frage durch
Pjacobi in "Ich brauche Hilfe" liess erkennen (und seine
weiteren Reaktionen haben das bestaetigt), dass es ihm nur
darum zu tun ist, unkritische Claqueure fuer seine eigene
linkfeindliche Position zu finden.

Wenn es darum geht, bestimmte von Kritikern als
Machenschaften angeprangerte Verhaltensweisen religioeser
Vereinigungen oder Sekten zu dokumentieren, kommt eigenen
Dokumenten dieser Sekten im Meinungskampf besondere
Bedeutung zu. Von daher ist es absolut nicht zu
beanstanden, wenn auf solche Dokumente verwiesen wird und
sollten sie online vorliegen auch verlinkt wird (gerade
wenn es darum geht, NPOV die Position von Kritikern
ebenfalls zu beruecksichtigen).

Es ist ein wiederkehrendes Muster im Umgang von Sekten mit
ihren Kritikern, dass angebliche Urheberrechtsverletzungen
als Vorwand genommen werden, um sie zu schikanieren. So
betraf eine der fundamentalen Entscheidungen des BGH zum
Zitatrecht "Geistchristentum" eine solche Vereinigung, aus
deren Verlautbarungen sehr umfangreich zitiert wurde, was
der BGH seinerzeit gebilligt hatte.

Werden interne Materialien einer Sekte dokumentiert, so
kann das als Beitrag zu einer die Oeffentlichkeit
wesentlich beruehrenden Frage gemaess Art. 5 GG zulaessig
sein, auch wenn es nach dem Urheberrechtsgesetz
rechtswidrig ist. Von daher koennen wir uns nicht, solange
kein rechtskraeftiges Urteil vorliegt, die Position eines
der Beteiligten zu eigen machen und die Verlinkung als URV
zu betrachten (was auch unter dem Gesichtspunkt des
Hyperlink-Rechts bedenklich waere), das waere eindeutig
POV. Das Urheberrecht hat nicht primaer die Aufgabe,
unliebsame Kritik zu verhindern oder interne Materialien zu
schuetzen, die fuer ihre Urheber allzu peinlich sind.

Klaus Graf

Anhang: Zitat aus

http://www.agsd.ch/7aktuell.htm?FACTNet
"In dem noch immer nicht abgeschlossenen Rechtsstreit
zwischen der Church of Scientology und einer Gegnerin der
Sekte hat nun der niederländische Generalstaatsanwalt seine
Meinung abgegeben. 
Er ist der Meinung, dass in bestimmten Fällen das
Urheberrecht zugunsten des Rechts auf Meinungs- und
Informationsfreiheit zurückgestellt werden muss. Sollte
sich das Höchste Gericht der Niederlande seiner Meinung
anschließen, wäre der Fall endlich mit einem Sieg der seit
Jahren von den Scientologen gerichtlich verfolgten Karin
Spaink abgeschlossen. Und die Chancen für einen solchen
Ausgang stehen gut.
Denn schon im September 2003 war ein Berufungsgericht zu
einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Damals waren die Richter
der Auffassung, dass es möglich sein muss, urheberrechtlich
geschützte Werke öffentlich zu zitieren, um sie zu
diskutieren. Machte man dagegen die Papiere unzugänglich,
so würde das bedeuten, die Meinungs- und Redefreiheit
einzuschränken.
Doch damit gaben sich die Scientologen nicht zufrieden und
verlangten die nun anstehende Verhandlung durch das Höchste
Gericht. Der hartnäckige Versuch der Sekte, die Kritikerin
mundtot zu machen, hat einen guten Grund. Spaink
veröffentlicht unter spaink.net die eidesstattliche
Erklärung des ehemaligen Scientologen Fishman, die dieser
im Jahr 1993 abgegeben hatte. Fishman stand damals vor
Gericht, weil er Straftaten begangen hatte, um Seminare der
Sekte bezahlen zu können. Als er einen Mordauftrag
verpatzte, sollte er schließlich Selbstmord begehen.
Doch stattdessen gab er dem Time Magazine ein Interview, in
dem er die Church of Scientology für sein Verhalten
verantwortlich machte und die Sekte der Gehirnwäsche
bezichtigte. Es folgte eine Klage der Sekte und im Rahmen
dieser Verhandlung gab Fishman seine Erklärung ab und
stellte zugleich geheime Dokumente der Sekte zur Verfügung,
die so genannten OT-Materialien (Operating Thetan). In
einem dieser Texte wird beispielsweise Jesus Christus vom
Sektengründer und ehemaligen Science Fiction Autor Ron
Hubbard als Pädophiler bezeichnet.
Diese peinlichen Informationen wurden normalerweise sorgsam
gehütet. Doch durch das Gerichtsverfahren wurden sie
zwischenzeitlich öffentlich gemacht. Man konnte Kopien der
Papiere bei Gericht gegen eine Unkostenbeteiligung von
knapp 40 Dollar bestellen. Das ist inzwischen nach einer
Anordnung aus dem Jahr 1995 zwar nicht mehr möglich, doch
eine Kopie der Unterlagen hatte bereits ihren Weg zu Spaink
gefunden. Sie veröffentlichte die Unterlagen wie
beschrieben im WWW.
Die Sekte wiederum befand sich damit nun in einer
misslichen Situation. Gerade die äußerst unangenehmen
Dokumente des OT 8 mit dem Pädophilen-Zitat wurden zwar
einerseits als Fälschung bezeichnet. Gleichzeitig blieb
aber nur das Urheberrecht als rechtliche Möglichkeit, eine
weitere Veröffentlichung zu verhindern."

Siehe auch:
http://www.anti-scientologie.ch/Presseartikel-10.htm