[Wikide-l] Könnte das auch uns betreffen?

Mathias Schindler schindler at presroi.de
Do Jun 24 21:10:34 UTC 2004


Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa / Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Bildberichterstattung

    Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
heute in Straßburg der Beschwerde von Prinzessin Caroline statt
gegeben. Er widerspricht damit der deutschen Rechtsprechung
insbesondere einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Jahre 1999. Dort hatte das deutsche Verfassungsgericht entschieden,
dass Personen des Zeitgeschehens die Veröffentlichung von Bildern
hinnehmen müssten, die sie in alltäglichen Zusammenhängen in der
Öffentlichkeit zeigten. Etwas anderes gelte nur, wenn sie sich
erkennbar in einer örtlichen Abgeschiedenheit aufhielten. Die vom
Grundgesetz geschützte Pressefreiheit umfasse auch unterhaltende
Beiträge sowie deren Bebilderung. Jede Unterscheidung liefe am Ende
auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen hinaus.

    Der Gerichtshof in Straßburg hingegen meint, dass die
Öffentlichkeit kein legitimes Interesse an dem Privatleben der
Prinzessin Caroline habe. "Wir sind enttäuscht über diese
Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs", sagte
Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ), heute in Berlin. Es könne nicht sein,
dass die Presse zum Hofberichterstatter degradiert werde. Der VDZ
werde sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung gegen die
Entscheidung Rechtsmittel einlege.

    "In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof die sehr
differenzierte Abwägung des Bundesverfassungsgerichts zwischen der
Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz, der in Deutschland
hohen Rang genießt, unzureichend berücksichtigt", erklärte der
Menschenrechtsexperte Professor Grabenwarter von der Universität
Graz. Diese Entscheidung könne Auswirkungen auf jegliche Art von
Bildberichterstattung in Europa haben. Das Gericht habe nicht
hinreichend die Bedeutung von "public figures" für die öffentliche
Debatte gewürdigt, die keine Politiker seien. Der VDZ war auf Antrag
zu diesem Gerichtsverfahren beigeladen worden. In seiner
Stellungnahme hatte der Verband dargelegt, dass die Rechtsprechung in
Deutschland im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
stehe.


ots Originaltext:     VDZ Verb.Deut.Zeitschriftenverleger

Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830