[Wikide-l] Lachen oder weinen?

Joerg-Olaf Schaefers listen at fx3.de
Di Jun 22 16:53:50 UTC 2004


Hallo harko,

Tuesday, June 22, 2004, 4:16:55 PM, you wrote:

> [..] Ähnlich könnte man abderefalls ja Gästebücher von Restaurants,
> Kirchen und ähnlichem genau so nutzen um die Eigentümer übern Tisch zu
> ziehen ...

Was ganz real passiert. Daher auch mein Nachsatz: "Interessant wird es
aber tatsaechlich, wenn eine Forderung berechtigt ist und - aeh - die-
ser Wikipedia nicht reagiert."

Zumindest nach deutschem Recht ist es inzwischen so, dass der Betrei-
ber einer solchen Plattform ab dem Zeitpunkt in die Haftung genommen
werden können, wenn er nach entsprechender Aufforderung nicht rea-
giert (Selber suchen bzw. regelmässig kontrollieren muss er nicht).
Entweder er löscht, oder er trägt das Risiko für die ggf. unrechtmäs-
sige Verbreitung. Näheres regelmässig in de.soc.recht.datennetze und
Co.

> Achja, außerdem war da doch noch die Sache mit dem Content-Providing.
> Gab's da nicht mal nen Spruch, der besagte, dass man sich den Content
> nicht anschauen muss als Provider, nur eben bei Aufforderung den 
> rechtswiedrigen entfernen muss und sich erst bei Unterlassung dieser
> Tätigkeit dann gesetzwiedrig verhält?

Eben. Der Haken liegt darin nach einer solchen Aufforderung (In den
USA: "notice and take down procedure") die Unrechtmässigkeit bzw. die
damit verbundene Notwendigkeit eines Eingriffs zu erkennen. Und das
ist ja gerade bei Texten ein echtes Problem für den Anbieter. Dummer-
weise liegt das Risiko _nach_ der Aufforderung durch einen vermeint-
lichen Rechtinhaber beim Anbieter. Ob ein Aphorismus ein schützens-
wertes Werk ist, ist noch eine ganz andere Geschichte.

MfG
 Olaf