[Wikide-l] Re: Fotos vom AKW
Rainer Zenz
mail at rainerzenz.de
Di Jun 1 14:33:33 UTC 2004
At 13:43 Uhr +0630 1.6.2004, Eric Pöhlsen wrote:
>Hmm, ich bin auch kein Jurist, und auch ich möchte keiner werden aber ist es
>nicht so dass immer alle rechte betrachtet werden müssen, Beispiel:
>WikiWichtel X macht ein Foto von einem architektonischem Meisterwerk
>(Hundertwasser AKW) und stellt es unter die GNU Lizenz, dann bedeutet dass,
>dass ein Verwender das Bild benutzen kann und die Rechte von X nicht
>verletzt, seine Verwendung kann allerdings die Rechte von Hundertwasser
>verletzen, was aber meines Erachtens nicht unser Problem ist, ist bei
>unseren vielen Benutzern nicht ein Anwalt oder jemand der einen Anwalt kennt
>der das mal endgültig klären kann?!
Also: Wir führen diese Diskussion ja wirklich nicht zum ersten mal. An verschiedenen Beispielen werden immer wieder ähnliche Konstellationen besprochen und fröhlich Meinungen geäußert, mal mit mehr juristischem Hintergrund, mal mehr so aus dem Bauch raus. Leider hilft uns das nicht viel weiter.
Das einzige, was weiterhelfen könnte, wäre eine Prüfung der Rechtslage durch einen Anwalt, der auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist (selbst das dürfte nicht zu 100 % eindeutigen Ergebnissen führen) und eine wirklich allgemeinverständliche Darstellung dieser Rechtslage oder deren Interpretation, die Wikipedia vertritt, anhand von Beispielen, die alle üblichen Fälle abdecken (Landschaft mit AKW, Landschaft mit von Hundertwasser verziertem AKW, das gleiche mit Privatperson im Vordergrund, heimlicher Schnappschuß im Museum und was es da sonst noch alles geben kann).
Ohne damit auf diesem wirklich unüberschaubaren Terrain völlige Sicherheit gewinnen zu können, sollte es doch möglich sein, Wikipedia-Richtlinien aufzustellen, die der Rechtslage und -praxis Rechnung tragen und der GNU-Lizenz entsprechen. Da jeder Bilddatei auch eine Quellenangabe zugehört, könnte dort auch ein zwingender Hinweis auf solche Richtlinien enthalten sein, in denen - soweit das gegeben ist - klargestellt wird, daß es unter bestimmtem Umständen übergeordnete Rechte gibt, die durch die GNU-Lizenz nicht gebrochen werden, sondern darüberhinaus einzuhalten sind.
Da die Sache durchaus brisant werden kann, sollte das in absehbarer Zeit wirklich mal ernsthaft geklärt werden, wenn nötig auch mit Geldern aus der Foundation oder dem Verein. Eine naive Betrachtungsweise kombiniert mit einem bissigen gegnerischen Anwalt dürfte teurer werden.
Das war jetzt noch ein Beitrag eines Laien ...
Rainer