AW: [Wikide-l] die ZEIT über den aktuellen PD-Meyer :)

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Do Jul 29 12:48:52 UTC 2004


On Thu, 29 Jul 2004 12:34:42 +0200
 "Thomas R. Koll" <tomk32 at gmx.de> wrote:
> On Thu, Jul 29, 2004 at 12:26:16PM +0200, Anathema wrote:
> > Hallo Ilja Lorek,
> > 
> > am Donnerstag, 29. Juli 2004 um 10:34 schriebst du:
> > 
> > > Das Digitalisieren von Bildern (Fotos,
> > > Karten, Infografik usw.) ist heute bekanntlich auch
> als eigenständige
> > > Leistung anerkannt und wird daher also ebenfalls
> geschützt. 
> > 
> > Das ist umstritten.
> 
> Würde ich eher nicht vermuten. 

Ich freue mich immer, wenn in der Wikipedia (oder hier) mit
irgendwelchen vagen und meist unrichtigen Senntnissen von
Schutzfristen herumgeworfen wird ;-) Es kostet nur wenig
Zeit, sich anhand guter Internetquellen kurz ueber das
Urheberrecht zu informieren.

Zum Digitalisieren von Bildern habe ich hier bereits einen
Beitrag geschrieben, aus dem hervorgehen sollte, dass durch
das reine Digitalisieren kein neues Schutzrecht entsteht.
Es genuegt, RA Seiler zu zitieren, der mit mir sonst nicht
ubereinstimmt:

"Häufig werden alte Fotos digitalisiert, bearbeitet,
restauriert. Was gilt dann?

Durch die Digitalisierung und die technisch Bearbeitung,
die eine Restaurierung der Bilder darstellt, diese also
inhaltlich und von der Bildaussage her wohl nicht
verändert, entsteht kein eigenes Bearbeiterurheberrecht, §
3 UrhG, da es an einer eigenen schöpferischen Leistung
fehlt."
http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html

Werden diese Bilder aber in eine Internetdatenbank (z.B.
Projekt Gutenberg) oder eine CD eingebracht, die eine
wesentliche Investition voraussetzt, so liegt ein einfaches
Datenbankschutzrecht § 87a UrhG vor. Eine Übernahme kann
also durchaus sehr problematisch sein, wenn sie sich nicht
auf vereinzelte Stücke beschränkt (dies dürfte gemäss § 87b
UrhG zulässig sein).

Es spricht nichts dagegen, hier einen eher
uebervorsichtigen Standpunkt einzunehmen, um das Projekt
nicht zu gefaehrden. Aber man sollte nicht aus der
Tatsache, dass bestimmte Rechte in der Oeffentlichkeit
lautstark behauptet werden, auf ihre Realitaet schliessen.
Weiteres Beispiel die angeblichen Wappenrechte der
Gemeinden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen

Klaus Graf