[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update II

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Mi Jul 14 17:39:16 UTC 2004


Marco Krohn <marco.krohn at web.de> writes:

> Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die 
> Lichtbildrechte.

das hat niemand bestritten.  allerdings haben in dieser welt
gleichzeitig auch noch andere in diesem zusammenhang gewisse rechte:
zitatrecht (inkl. großzitat), panoramafoto (oder wie das heißt),
privatkopie, eventuell noch mehr.

> Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im
> Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte
> des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste
> diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO
> im Recht.

deswegen kann diese gesellschaft aber noch lange keinen
copyright-anspruch auf das foto erheben (die rechte am foto hat zunächst
einmal der fotograph[*])!  sie kann versuchen, die publikation des fotos
zu verbieten, mehr nicht.  sie versucht aber mit drohungen
einzuschüchtern.

[*]ausnahmen werden wohl nur bei 2-dimensionalen objekten gemacht;
allerdings auch stets nur zum nachteil des privatmanns.

-- 
                                                         |      ,__o
                                                         |    _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)