[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update II
Karl Eichwalder
ke at gnu.franken.de
Mi Jul 14 17:39:16 UTC 2004
Marco Krohn <marco.krohn at web.de> writes:
> Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die
> Lichtbildrechte.
das hat niemand bestritten. allerdings haben in dieser welt
gleichzeitig auch noch andere in diesem zusammenhang gewisse rechte:
zitatrecht (inkl. großzitat), panoramafoto (oder wie das heißt),
privatkopie, eventuell noch mehr.
> Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im
> Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte
> des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste
> diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO
> im Recht.
deswegen kann diese gesellschaft aber noch lange keinen
copyright-anspruch auf das foto erheben (die rechte am foto hat zunächst
einmal der fotograph[*])! sie kann versuchen, die publikation des fotos
zu verbieten, mehr nicht. sie versucht aber mit drohungen
einzuschüchtern.
[*]ausnahmen werden wohl nur bei 2-dimensionalen objekten gemacht;
allerdings auch stets nur zum nachteil des privatmanns.
--
| ,__o
| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)