[Wikide-l] Re: Fotos aus dem Deutschen Museum und die GFDL

Andrsvoss Andrsvoss at yahoo.de
Mi Jul 14 17:35:41 UTC 2004


Marco Krohn wrote:

> On Wednesday 14 July 2004 17:17, Marc Hennemeyer wrote:
> 
>>Ich habe jetzt nochmal im UrhG nachgelesen. in $59 steht:
>>"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen
>>oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch
>>Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
>>wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die
>>äußere Ansicht."
>>
>>Das heißt aber nach meinem (Laien-)Verständnis, daß es eben schon erlaubt
>>ist, Photographien auch von Kunstwerken zu machen, solange sie dauerhaft
>>zum Straßenbild gehören und auch von der Straße aus photographiert werden.
> 
> 
> ja, das ist richtig. Allerdings bitte beachtet, dass § 59 UrhG keine GFDL 
> Bilder "liefert". Dem steht § 62 UrhG im Weg. Dies habe ich vor einiger Zeit 
> in dem Artikel 
> 
>   http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
> 
> beschrieben. Ob die Bilder trotzdem mit unserer Lizenz kompatibel sind, steht 
> allerdings auf einem völlig anderen Blatt.
> 
> Viele Grüße,
>   Marco

Ich die -IMHO - Irrlehre, dass uns die GNU-FDL verbiete freie Fotos 
einzustellen, weil diese nur in den Grenzen des § 62 UrhG geändert 
werden dürfen

"(3) Bei Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken sind 
Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen 
zulässig, die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit 
sich bringt."

habe ich bei http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen vermerkt.

Andrsvoss