[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update II

Magnus Manske magnus.manske at web.de
So Jul 11 16:30:59 UTC 2004


Wenn der Urheber das Copyright nicht an die VG abgetreten hat, reicht 
seine Erlaubnis. (IANAL)

Magnus


Martin Zeise wrote:

> Hallo an die Liste,
>
> vor einigen Monaten hatte ich hier meine Probleme mit der 
> Verwertungsgesellschaft (VG) Bild -Kunst  geschildert, die der Meinung 
> war, dass ich ein Bild von einer Skulptur eines bosnisch-schwedischen 
> Künstlers, das ich in Slowenien aufgenommen hatte, unrechtmäßig auf 
> meiner Homepage veröffentlicht hätte. Mit dem Hinweis auf §59 
> Urheberrechtsgesetz (Abbilungen von bleibenden Werken im öffentlichen 
> Raum dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden) hatte ich erst mal 
> Ruhe.
>
> Nun hatte sich vor zwei Wochen, vermutlich auf Hinweis der VG 
> Bild-Kunst, der Künstler selbst bei mir gemeldet, "to make a deal  
> according to the regulations of copyright of art". Ich schrieb ihm 
> meine Position zurück  und dass ich nicht daran dächte, Geld dafür 
> aufzuwenden, dass ich das Bild auf meiner Homepage habe. Er antwortete 
> draufhin: "I think you misunderstood my letter, of course I didn't 
> mean anything about money. By "deal" I meant that if you want to 
> publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture 
> beside it."
>
> Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als 
> die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede 
> existieren) und recherchierte etwas zu ihm. Dabei kam für mich heraus, 
> dass er inzwischen durchaus enzyklopädiewürdig ist und deshalb habe 
> also einen Artikel über ihn erstellt 
> (http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in 
> Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester 
> Qualität ist.).  Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den 
> Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um 
> eine freie Enzyklopädie handelt.  Er schrieb mir draufhin (am 1. 
> Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article 
> on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich 
> nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja 
> immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
>
> Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben 
> am 2. Juli,  mit  folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der 
> Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet 
> ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht 
> allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen:  ©VG 
> Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine 
> eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man 
> aber wieder nicht ein.
>
> Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des 
> Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe, aber von der VG  nur eine 
> begrenzte Freigabe  mit Copyright bekommen habe.  Diese hat mir nun 
> eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was 
> ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
>
> Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum 
> Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
>
> Beste Grüße
>
> Martin Zeise (aka Mazbln)
>
>
> _______________________________________________
> WikiDE-l mailing list
> WikiDE-l at Wikipedia.org
> http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
>