[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update II
Magnus Manske
magnus.manske at web.de
So Jul 11 16:30:59 UTC 2004
Wenn der Urheber das Copyright nicht an die VG abgetreten hat, reicht
seine Erlaubnis. (IANAL)
Magnus
Martin Zeise wrote:
> Hallo an die Liste,
>
> vor einigen Monaten hatte ich hier meine Probleme mit der
> Verwertungsgesellschaft (VG) Bild -Kunst geschildert, die der Meinung
> war, dass ich ein Bild von einer Skulptur eines bosnisch-schwedischen
> Künstlers, das ich in Slowenien aufgenommen hatte, unrechtmäßig auf
> meiner Homepage veröffentlicht hätte. Mit dem Hinweis auf §59
> Urheberrechtsgesetz (Abbilungen von bleibenden Werken im öffentlichen
> Raum dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden) hatte ich erst mal
> Ruhe.
>
> Nun hatte sich vor zwei Wochen, vermutlich auf Hinweis der VG
> Bild-Kunst, der Künstler selbst bei mir gemeldet, "to make a deal
> according to the regulations of copyright of art". Ich schrieb ihm
> meine Position zurück und dass ich nicht daran dächte, Geld dafür
> aufzuwenden, dass ich das Bild auf meiner Homepage habe. Er antwortete
> draufhin: "I think you misunderstood my letter, of course I didn't
> mean anything about money. By "deal" I meant that if you want to
> publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture
> beside it."
>
> Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als
> die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede
> existieren) und recherchierte etwas zu ihm. Dabei kam für mich heraus,
> dass er inzwischen durchaus enzyklopädiewürdig ist und deshalb habe
> also einen Artikel über ihn erstellt
> (http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in
> Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester
> Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den
> Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um
> eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1.
> Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article
> on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich
> nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja
> immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
>
> Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben
> am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der
> Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet
> ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht
> allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG
> Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine
> eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man
> aber wieder nicht ein.
>
> Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des
> Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe, aber von der VG nur eine
> begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun
> eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was
> ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
>
> Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum
> Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
>
> Beste Grüße
>
> Martin Zeise (aka Mazbln)
>
>
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