[Wikide-l] Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Fr Feb 27 15:19:46 UTC 2004


Ferdinand Grassmann wrote:

> ASB> wir können möglicherweise ausnahmslos alles verwerten, dessen
> ASB> Urheber 1934 oder früher gestorben ist.

> Inhaltlich auf jeden Fall - also z. B. auch Bilder, Karten etc.

Wenn es da keine Einsprüche gibt, wäre das doch endlich mal eine klare 
Aussage: 2004 - 75 = 1929, also steht uns ausnahmslos und vollständig 
jede Publikation einschliesslich aller Illustrationen, Karten, 
Abbildungen, Radierungen usw. zur Verfügung, deren (letzter) Autor 1929 
(http://de.wikipedia.org/wiki/1929#Gestorben) oder früher verstorben 
ist. Konkret bedeutet dies also beispielsweise, dass das Werk Heinrich 
Zilles derzeit gemeinfrei wird.

Bei Leistungsschutzrechten für Publikationen von 25 Jahren bedeutet das 
also für uns, dass wir alle Werke von Zille aus beliebigen Büchern 
abscannen können, die bis 1979 veröffentlicht wurden.

Konsens? Dann können wir ja das nächste Antiquariat oder Opas Folianten- 
Bibliothek plündern.

Hmm, also ich habe hier beispielsweise "Deutsche Geschichte" von 
Suchenwirth, einem NS-Historiker, erschienen 1938. Die 
Leistungsschutzrechte des Verlags wären demnach 1963 ausgelaufen, der 
Autor ist wohl 1965 gestorben, das Urheberrecht an den Texten (die für 
uns ohnehin ununtersssant sind) erlischt also glücklicherweise erst 
2040, die Reproduktionen von Radierungen etc. (was mich mehr 
interessiert) zu Personen wie Barbarossa und Kaiser Karl V. sind aber 
spätestens mit dem Leistungsschutzrecht des Verlags erloschen, da deren 
Urheber längst Staub sind; evl. noch gültig sind dagegen die 
Urheberrechte an Karten und Fotografien, was sich nur in einer 
Einzelrecherche klären liesse, was aber, zumindest bei den nicht 
namentlich gekennzeichneten Fotografien kaum praktikabel sein wird.

Sehe ich das so richtg?

MfG -asb