[Wikide-l] Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
Fr Feb 27 15:19:46 UTC 2004
Ferdinand Grassmann wrote:
> ASB> wir können möglicherweise ausnahmslos alles verwerten, dessen
> ASB> Urheber 1934 oder früher gestorben ist.
> Inhaltlich auf jeden Fall - also z. B. auch Bilder, Karten etc.
Wenn es da keine Einsprüche gibt, wäre das doch endlich mal eine klare
Aussage: 2004 - 75 = 1929, also steht uns ausnahmslos und vollständig
jede Publikation einschliesslich aller Illustrationen, Karten,
Abbildungen, Radierungen usw. zur Verfügung, deren (letzter) Autor 1929
(http://de.wikipedia.org/wiki/1929#Gestorben) oder früher verstorben
ist. Konkret bedeutet dies also beispielsweise, dass das Werk Heinrich
Zilles derzeit gemeinfrei wird.
Bei Leistungsschutzrechten für Publikationen von 25 Jahren bedeutet das
also für uns, dass wir alle Werke von Zille aus beliebigen Büchern
abscannen können, die bis 1979 veröffentlicht wurden.
Konsens? Dann können wir ja das nächste Antiquariat oder Opas Folianten-
Bibliothek plündern.
Hmm, also ich habe hier beispielsweise "Deutsche Geschichte" von
Suchenwirth, einem NS-Historiker, erschienen 1938. Die
Leistungsschutzrechte des Verlags wären demnach 1963 ausgelaufen, der
Autor ist wohl 1965 gestorben, das Urheberrecht an den Texten (die für
uns ohnehin ununtersssant sind) erlischt also glücklicherweise erst
2040, die Reproduktionen von Radierungen etc. (was mich mehr
interessiert) zu Personen wie Barbarossa und Kaiser Karl V. sind aber
spätestens mit dem Leistungsschutzrecht des Verlags erloschen, da deren
Urheber längst Staub sind; evl. noch gültig sind dagegen die
Urheberrechte an Karten und Fotografien, was sich nur in einer
Einzelrecherche klären liesse, was aber, zumindest bei den nicht
namentlich gekennzeichneten Fotografien kaum praktikabel sein wird.
Sehe ich das so richtg?
MfG -asb