[Wikide-l] Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Do Feb 26 23:35:51 UTC 2004


Robert Michel wrote:

> Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot 
> ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet 
> habe NEIN.

Ich denke, ein ganz handhabbarer Ansatzpunkt ist: 2004 - 70 - 25

* 2004 - 70 Jahre: http://de.wikipedia.org/wiki/2004#Gestorben
* plus 25 Jahre Verlagsschutz: 1934 - 25 = 1909

Ich würde also davon ausgehen, dass man ganz gute Chancen hat, dass 
Bücher von Autoren, die 2004 oder früger gestorben sind und aus der 
letzten Jahrhundertwende stammen weitestgehend gemeinfrei sind, wobei 
das Thema der eventuellen Schutzfristverlängerung durch Nachdrucke 
bisher hier noch nicht geklärt wurde.

> Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind 
> Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;) 

Die Noten leider auch nicht. Audio-Aufnahmen unterliegen einem absurd 
komplizierten Rechtswirrwarr, das fängt mit dieser seltsamen 
Ausnahmeregelung an, dass Noten anscheinend überhaupt nicht kopiert 
werden dürfen (im Gegensazu zu Büchern, abgedeckt durch Abgabe an VG 
Wort durch Copyshop), von Aufführungen aus kopierten Noten mal ganz zu 
schweigen.

Interessanter wäre das Zitierrecht. Wenn ich mich recht an meine 
Vorlesung zu Medienrecht vor viel zu langer Zeit entsinne, gibt es ein 
definiertes, zeitlich eng begrenztes Zitierrecht für Ton- und 
Bildausschnitte. Das war, glaube ich, mal ein Streitpunkt bei der 
Fussball-Bundesliga, wer wie lange senden darf (mit selbst aufgenommenen 
Bildern/ von extern abgegriffenen Aufnahmen).

Anderes Beispiel: Data Becker "World of Classic Music" wird für 25 Euro 
verhökert und enthält auf DVD angeblich 30 Stunden (!) Musikbeispiele. 
Ich halte es für ausgeschlossen, dass diese zahllosen Samples alle 
kostenpflichtig lizenziert wurden. Aber in dem Bereich kenne ich mich 
leider überhaupt nicht aus - aber vielleicht jemand anders aus der Runde?

MfG -asb