[Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht
Matthias Walliczek
Matthias at Walliczek.de
Sa Dez 4 16:08:39 UTC 2004
Ivo Köthnig wrote:
> Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die nach allem was ich bisher
> gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!
Warum? Sämtliche internen Seiten sollten (!) doch rechtlich ok sein -
bevor man aus rechtlichen Gründen einen internen Link löscht, sollte man
doch besser den fraglichen Artikel ändern.
> Also die Machbarkeit alles zu prüfen ist auch bei uns einfach nicht gegeben
> und es wird schwer nachweißbar sein, dass ich von bestimmen Dingen keine
> Kenntnis habe (und soweit ich deutsches Recht verstehe, besteht die Pflicht
> des Klägers, mir nachzuweisen, dass ich davon wußte, nicht die Pflicht für
> den Angeklagten die Unschuld zu beweisen).
Es gibt im deutlichen Recht den Begriff des Anscheinsbeweises. Wenn z.B.
mit deiner gestohlenen ec-Karte und deiner PIN Geld angehoben wird, so
spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass du die PIN auf der ec-Karte
notiert hast - dies muss nicht nachgewiesen werden.
Ebenso kann ein Anscheinsbeweis bei Wikipedia dafür sprechen, dass du
bei einer Textänderung den restlichen Artikel auch gelesen hast.
>>IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren von Strafanzeigen
>>oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
>>Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
>>auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
>>Berufungsinstanz Bestand hätte.
Spannende Frage: Könnte eine (berechtigte) Person nicht auch einfach
einen deutschen Wikipedia-Mirror verklagen - so wie bei der
Explorer-Geschichte? Schlechte PR wäre das auf jeden Fall. Diesen Aspekt
sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren.
Matthias