[Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht

Ivo Köthnig koethnig at web.de
Do Dez 2 23:38:29 UTC 2004


Am Donnerstag 02 Dezember 2004 23:00 schrieb Agon S. Buchholz:
> Ivo Köthnig wrote:
> > Nun kann man ja auch einzelne Abschnitte editieren. Wenn der Link nun
> > nicht in dem Abschnitt liegt, was ist dann?
>
> Dann hast Du dem Umfang nach zumutbare Prüfpflichten verletzt und Dich
> trifft zumindest eine Störerhaftung nach § 1004 BGB.

Woraus ergibt sich diese Prüfpflicht? Weil ich etwas im Internet gelesen habe, 
was ich -- wie jeder andere Mensch auf dieser Erde mit Internetanschluss -- 
auch selbst ändern kann?

> Bedenke: Nach dem OLG München sind Hyperlinks "Gefahrenquellen", für den
> der Linksetzer eine "Internet-Verkehrssicherungpflicht" übernimmt. Wer
> die Prüfung dieser "Gefahrenquellen" unterlässt, macht sich die Inhalte
> zu Eigen.

Ich habe den Link doch aber garnicht gesetzt, sondern höchstens gelesen, ohne 
ihm zu folgen. Ich kann also garnicht wissen, dass dort etwas Rechtswidriges 
steht oder stand geschweige denn stehen wird. Die Pflicht dem Link zu folgen 
würde mich letztlich verpflichten die gesammte Wikipedia in allen Sprachen 
und allen Seiten zu lesen, die von hieraus verlinkt wurden. Das trifft dann 
auch für alle Wikis zu, die von hier verlinkt wurden, da kann ich ja auch 
Änderungen vornehmen... Im Endeffekt würde ich wohl die nächsten Jahre damit 
zubringen. Bis dahin gibt es dann sicher genug neue Artikel, die zu prüfen 
sind.

> Der Umfang der Prüfpflichten reduziert sich in der bisherigen
> Rechtsprechung allenfalls bei automatisch generierten Linklisten (bei
> Juristen heisst das "Suchmaschinen"), wenn der Betreiber glaubhaft
> machen kann, dass er beispielsweise aus technischen Gründen keine
> Möglichkeit hatte, den Inhalt der verlinkten Website zur Kenntnis zu
> nehmen.

Hab ich das oben glaubhaft genug gemacht, ohne dass es sich um eine 
automatisch generierte Linkliste handelt?

> Ich vermute, dass das beim Editieren eines Artikels nicht glaubhaft
> wäre; Du beweist ja durch das Bearbeiten des Artikels schon, dass Du
> dich für die Thematik interessierst und in dem Ausmaß Fachenntnisse
> mitbringst, der es Dir erlaubt, den Artikel eben zu bearbeiten. Ich
> wüsste also nicht, mit welcher Begründung Du den Umfang der
> Prüfpflichten einschränken könntest.

Vielleicht ist mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich korrigiert habe. 
Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und ich habe mich außer um den 
Abschnitt um nichts weiter gekümmert. Logisch, hier hängt das jetzt von der 
Änderung ab, die gemacht wurde.

--Ivo Köthnig