Re: [Wikide-l] Keine Admin-C's im deutschsprachigen Raum -- Wofür auch?

Arne Klempert (akl) wikipedia at klempert.de
Di Nov 18 18:55:46 UTC 2003


On Tuesday, November 18, 2003 7:37 PM
Heinz36 at gmx.de <Heinz36 at gmx.de> wrote:

> Eine deutsche Domain mit entsprechenden rechtlichen Verantwortlichen
> braucht die deutsche Wikipedia nicht! Im Gegenteil! Es stört nur.

Verantwortlich ist allein der Inhaber und der sitzt in den USA. Der
Admin-C ist nur dessen Bevollmächtigter, kann aber nicht selbst zur
Verantwortung gezogen werden.


> Es reicht vollkommen aus, wenn die deutsche Wikipedia unter
> "de.wikipedia.org" erreichbar ist.

Das reicht m.E. nicht:

1.) wikipedia.de wurde lange Zeit als Hauptadresse kommuniziert (z.B. in
Pressemitteilungen) und findet sich deshalb in vielen Links wieder.

2.) Insbesondere Nicht-Profis neigen dazu, immer erst nach de-Domains zu
suchen. Andere Domains muss man ihnen mühsam einprügeln.

3.) Es ist Interesse des Projektes, dass sich keine gleichnamigen
Projekt unter anderen TLDs bilden. Das läßt sich aber nur wirksam
verhindern, wenn man diese Domains besitzt.


> Wir hätten dieses leidige Thema mehrerer Urheberrechtsproblematiken
> (USA und BRD, Schweiz, Österreich, EG....) auf die zentrale
> Problematik USA, denn dort liegen die Daten, reduziert.

Aus der Konnektierung der wikipedia.de ergeben sich keine rechtlichen
Probleme in Bezug auf das Urheberrecht (siehe oben). Zudem handelt es
sich dabei lediglich um eine Weiterleitung.


> Wenn die Domain www.wikipedia.de denn umbedingt sein muss, dann
> sollte sie nicht in deutschsprachigen Ländern liegen, sondern in den
> USA.

Auszug aus den Registrierungsbedingungen der Denic
(http://www.denic.de/de/richtlinien.html):

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber
benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und
verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten
verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC
darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der
Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c
zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er
muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und
seine Straßenanschrift angeben.


Habe vorhin übrigens ein paar grundsätzliche Infos zum Thema Domains
eingestellt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Domains


Viele Grüße
Arne
--
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