[VereinAT-l] Versäumnisse des Vorstandes: Beitragsordnung v. 02. Mai 2008, Mitgliedsbeiträge
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So Mär 13 17:39:03 UTC 2011
Ich möchte den Vorstand an das inzwischen mehr als TAUSEND Tage
andauernde Versäumnis erinnern, eine ordnungsgemäße
Mitgliederverwaltung einzurichten, welche der auf der
Gründungsversammlung vom 2. Mai 2008 beschlossenen Beitragsordnung
genügt.
Zur Erinnerung: DIe Beitragsordnung ist hier nachzulesen:
http://www.wikimedia.at/info/beitragsordnung
Die Beitragsordnung sieht unter anderem eine Mitgliedsnummer vor
(diese ist übrigens auch für eine ordnungsgemäße Mitgliederverwaltung
bzw. Buchführung erforderlich).
Ich ersuche daher den Kassier des Vereins, mir endlich meine
Mitgliedsnummer mitzuteilen.
Und nun zu einem der gravierendesten Versäumnisse des Vorstandes:
Gemäß § 3 Absatz 2 der Beitragsordnung erfolgt die Zahlung des
Beitrages in der Regel mittels Lastschriftverfahren.
Da dies in den letzten Jahren nachweislich nicht erfolgt ist (nicht
einmal die Beiträge sämtlicher Vorstandsmitglieder wurden bezahlt),
liegt hier ein schwerwiegendes, die Vermögenswerte des Vereins
schädigendes Versäumnis des Vorstandes, insbesondere des Kassiers vor.
Inzwischen ist die GV über 100 Tage her - es wird Zeit, dass der
Vorstand endlich mal in die Gänge kommt, und die einfachsten Dinge
erledigt (statt zu lamentieren, dass sich Mitglieder erdreisten, den
Vorstand an seine simpelsten Aufgaben und Verpflichtungen zu erinnern
- die unaufgefordert und vorallem fristgemäß zu erledigen eigentlich
selbstverständlich ist).
Es ist schon mehrere Stunden nach Zwölf hinsichtlich der
Einhaltung von Beschlüssen mehrerer GV durch den Vorstand.
Es kann doch nicht sein, dass sich der Vorstand jahrelang wiederholt
über Beschlüsse des obersten Vereinsorganes hinwegsetzt und dadurch
den Verein (unter anderem finanziell) schädigt!
Trotzdem schönes Wochende
Gerhard