Hi,
Letzteres gibt mir auch Rätsel auf. Zum einen haben viele der Betroffenen Ihre Fälle bei Heise, Golem, Spiegel online usw. berichtet, das Medienecho war allerdings fast gleich Null. Auf meinen Fall stieß
Bissele langsamer, bitte: Du weißt, das Alter ...
Sagst Du, dass ganz konkrete Redakteure bei Heise, bei Spiegel mit *dem* (Deinem) Fall konfrontiert wurden?
Ich hatte das ja vorletztens mal [1]; teilweise in der Sache vergleichbar. Daher würde ich gern von Dir hören, dass Journalisten von Dir (bzw über Deinen Fall) informiert wurden.
1] http://www.ddr-suche.de/bb-ds.html
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert
Martin Ebert wrote:
[ Presseecho ]
Daher würde ich gern von Dir hören, dass Journalisten von Dir (bzw über Deinen Fall) informiert wurden.
Ja, beispielsweise Heise über newstips@heise.de Anfang Oktober. Andere vergleichbare Fälle der Abmahnwelle von Waldorf haben ihre eigenen Erlebnisse bei der gesamten Palette der Onlinemedien angebracht; nach den Fällen von Ende 2003 (damals ging es noch um Downloads der angeblichen "Umgehungsvorrichtungen" von deutschen Servern und den Verkauf bei Ebay, also relativ eindeutige Rechtsverstöße) ist davon nichts mehr in den Online-Medien aufgetaucht -- mit Ausnahme meines Falles bei Golem vor einer Woche.
Mich irritiert dabei vor allem, dass beispielsweise Golem zwar über meinen Einzelfall berichtet, aber die anderen Fälle gar nicht erwähnt hat. Sicherlich sind Einzelschicksale journalistisch immer recht gefragt, aber eine größere Abmahnserie sollte einen größeren Nachrichtenwert besitzen. Zumindest habe ich das so mal an der Uni gelernt...
[1] http://www.ddr-suche.de/bb-ds.html
Hm, es geht auch um Verweise in Form von Deep-Links, ist aber sonst vollkommen anders; die Aktivität ist behördlich (nicht privat; ich halte die Berliner Datenschützer für integer und seriös; ich kenne Herrn Garstka persönlich), der Vorwurf ist datenschutzrechtlich (nicht urheberrechtlich), ich habe eine strafbewehrte und kostenpflichtige Unterlassungserklärung bekommen, ihr damals eine Aufforderung mit Rechtsbelehrung, aber anscheinend ohne unmittelbare Konsequenzen (oder wurde doch eine Unterlassungserklärung gefordert?) usw.
Die einzige strukturelle Gemeinsamkeit scheint mir ein versuchter Eingriff in die Informationsfreiheit von Art. 5 Abs. 1 GG zu sein, welche Motive bei einer Behörde auch immer dahinter stehen mögen. All das spricht wieder einmal gegen die Möglichkeit von "Musterprozessen".
Wie ging die Geschichte bei Euch weiter, nachdem Euer Anwalt Widerspruch eingelegt hatte?
MfG -Agon