Hallo!
Ich hab nochmal meine Rechtsprofessorin gefragt: Wenn jemand ein Foto von einem Werk macht, dessen Urheber schon mehr als 70 Jahren tot ist, kann das Foto frei verwendet werden. Auch wenn das Foto ohne Genehmigung des Inhabers des Werkes gemacht wurde. Höchstens könnte man wegen Sachbeschädigung o.Ä. verklagt werden, wenn man z.B. bei einem alten Gemälde einen Blitz benutzt oder ein Hausverbot bekommen.
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Allerdings wäre es trotzdem besser, vorher doch mal nett zu Fragen, ob man auch mit Einverständnis fotografieren kann. Wenn nicht darf man sich halt nicht erwischen lassen. Die digitalen Kameras werden ja auch immer besser, so dass es immer leichter ist, ein Bild "aus der Hüfte" zu schiessen.
Gruss, Jakob
Am Dienstag, 18. Mai 2004 14:44 schrieb Jakob:
Hallo!
Ich hab nochmal meine Rechtsprofessorin gefragt: Wenn jemand ein Foto von einem Werk macht, dessen Urheber schon mehr als 70 Jahren tot ist, kann das Foto frei verwendet werden. Auch wenn das Foto ohne Genehmigung des Inhabers des Werkes gemacht wurde.
Ihre Begründung wär mal interessant - und zwar nicht im Anbetracht des Urheberrechts (das ist in der Tat unkritisch), sondern im Hinblick auf die Rechte, die der Eigentümer unabhängig vom Urheberrecht hat. Meines Erachtens verletzt Du Eigentumsrechte, wenn Du etwas tust, was Dir ausdrücklich vom Eigentümer nicht gestattet ist (und Eigentum zeichnet sich dadurch aus, dass der Eigentümer frei darüber verfügen kann, bspw. Dir den Zugang nur unter bestimmten Bestimmungen (dass Du nicht fotografierst) gewähren). Entsteht ihm aus Deinem Fehlverhalten ein Schaden, bist Du für den Schaden haftbar. Und ein Schaden für ihn entsteht eben nicht nur, wenn Du ihm mit dem Blitz das Bild kaputt machst, sondern auch, wenn Du etwas veröffentlichst, bei dem er Gewinn gemacht hätte, hätte er es selber veröffentlicht.
Uli
On Tue, 18 May 2004 14:44:35 +0200, Jakob wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart Fotos habe ich seinerzeit in der Muenchner Residenz mit einem entsprechend empfindlichen Film gemacht. Bei Bildern fuers Web sollte die grobere Koernigkeit auch nicht sonderlich schlimm sein. Digitalkameras wuerde ich fuer sowas aber nicht verwenden.
Gruesse, Lothar
Hallo,
am Tue, 18 May 2004 22:26:49 +0200 schrieb Lothar Kimmeringer:
On Tue, 18 May 2004 14:44:35 +0200, Jakob wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart Fotos habe ich seinerzeit in der Muenchner Residenz mit einem entsprechend empfindlichen Film gemacht.
Das Fotografieren für den Privatgebrauch sicher nicht.
Bei Bildern fuers Web sollte die grobere Koernigkeit auch nicht sonderlich schlimm sein. Digitalkameras wuerde ich fuer sowas aber nicht verwenden.
Wenn man es aber veröffentlicht, könnte es schon Probleme geben. Und wenn man es in der Wikipedia veröffentlicht und damit weitgehende Rechte an Dritte abtritt, dann erst recht. IANAL, aber gerade deshalb wäre ich da lieber vorsichtig. Ulis Argumentation erscheint mir durchaus nicht unsinnig, und wie heißt es so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Gruß, Gerhard aka Perrak
Lothar Kimmeringer wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart
jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz definitv verboten und wird auch so durchgesetzt, so etwa im Gutenbergmuseum in Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig. Ich fürchte, dass Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.
gruss Melvin
On Thu, 20 May 2004 00:15:43 +0200, Melvin Lafalle wrote:
Lothar Kimmeringer wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart
jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz definitv verboten und wird auch so durchgesetzt,
So kenne ich das zumindest in muenchner Mueseen eben nicht so (BTDT) Ich habe immer gefragt, ob ohne Blitz fotographiert werden darf und immer war die Antwort ja.
so etwa im Gutenbergmuseum in Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig.
Was genau wird dort ausgestellt, handelt es sich dabei um staatliche oder private Museen? Wenn die Werke noch juengeren Darums sind (Picasso oder Dali z.B.) kann ich das nachvollziehen, ansonsten eher nicht.
Ich fürchte, dass Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn man mir erlaubt mit der Netzhaut Bilder festzuhalten, dann sollte dies auch mit einer CCD-Chip moeglich sein.
Wie gesagt, bin ich in der Vergangenheit nicht anarchisch aufgetreten und habe immer gefragt, aber so unflexibel wie so mancher Museumswaerter ist, waere mir das bis dato sicher- lich verboten worden, wenn es wirklich nicht erlaubt gewesen waere.
Gruesse, Lothar
wikide-l-bounces@Wikipedia.org <> schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2004 00:16:
Lothar Kimmeringer wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart
jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz definitv verboten und wird auch so durchgesetzt, so etwa im Gutenbergmuseum in Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig. Ich fürchte, dass Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.
Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist. Viele Verträge enthalten Punkte, die schlicht nichtig sind. Man kann sie glauben und sie reinlegen lassen oder man kann nachsehen. Könnte mir denken, das die Museen es auch erstmal reingeschrieben haben, aber wie gesagt, aller nur IMHO.
Mit freundlichen Grüssen DaB. - Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] - - Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] -
Hier folgen nun die Links der eMail:
[A] - http://de.wikipedia.org [B] - http://de.wiktionary.org
gruss Melvin _______________________________________________ WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
"DaB." <"DaB."@gmx.de> writes:
Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist.
das gefühl habe ich auch. wenn es mir in einem konkreten fall wichtig wäre, würde ich mich bei der vorgesetzen behörde oder notfalls bei einem der zuständigen politiker erkundigen, welche die gesetzesgrundlage ist.
Könnte mir denken, das die Museen es auch erstmal reingeschrieben haben, aber wie gesagt, aller nur IMHO.
das GNM erlaubt beispielsweise das nicht-kommerzielle fotografieren ohne blitz und ohne stativ. die kommerz-regel ist eigenartig, aber das blitz- und stativverbot kann ich nachvollziehen.
kommerzielles fotographieren versucht die bayerischen garten- und schlösserverwaltung z.b. im nürnberger burggarten mit einer kleinen tafel durchzusetzen. sehr eigenartig.
Karl Eichwalder wrote:
Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist.
das gefühl habe ich auch. wenn es mir in einem konkreten fall wichtig wäre, würde ich mich bei der vorgesetzen behörde oder notfalls bei einem der zuständigen politiker erkundigen, welche die gesetzesgrundlage ist.
diese Haltung finde ich ja prinzipiell sehr lobenswert, die Realität des UrhG sieht leider ganz anders aus:
"»Das Fotografieren in Museen ist [...] nur zu privaten Zwecken der Besucher gesetzlich gestattet, wenn das Museum das Fotografieren unter Berufung auf sein Hausrecht nicht gänzlich untersagt bzw. an die Entrichung einer Nutzungsgebühr knüpft« [Gerhard Pfennig, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht. Eine Einführung für die Museumspraxis (Handbuch des Museumsrechts 6), 2. akt. Aufl., Opladen: Leske+Budrich, 1998.," (zitiert aus: http://www.kefk.net/Fotografie/Recht/index.asp)
Diese Seite empfehle ich eh ganz zu lesen, weil Sie einen guten Einstieg in die Thematik (bis auf die vielen Rechtschreibfehler) enthält, der hier nicht ganz unerheblich ist.
Im übrigen halte ich das Einstellen der Fotos in die Wikipedia auch nicht für einen "privaten Gebrauch" im Sinne des UrhG.
gruss Melvin
Melvin Lafalle melvin.lafalle@web.de writes:
"»Das Fotografieren in Museen ist [...] nur zu privaten Zwecken der Besucher gesetzlich gestattet, wenn das Museum das Fotografieren unter Berufung auf sein Hausrecht nicht gänzlich untersagt bzw. an die Entrichung einer Nutzungsgebühr knüpft« [Gerhard Pfennig, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht. Eine Einführung für die Museumspraxis (Handbuch des Museumsrechts 6), 2. akt. Aufl., Opladen: Leske+Budrich, 1998.," (zitiert aus: http://www.kefk.net/Fotografie/Recht/index.asp)
da wäre dann erst einmal zu klären, auf welcher grundlage sich die museen sich berechtigt sehen, "nutzungsgebühren" zu erheben. wenn ich fotographiere, muß ich dem museum nichts bezahlen, wenn ich meine fotographie nutzen möchte. zur gebühren-diskussion s. Klaus Graf (irgendwo) - möglicherweise hier: http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Im übrigen halte ich das Einstellen der Fotos in die Wikipedia auch nicht für einen "privaten Gebrauch" im Sinne des UrhG.
"privaten gebrauch" müssen wir nur dann diskutieren, wenn ein werk noch nicht frei ist. das urheberrecht "greift" nicht bei werken (Goethe, Dürer, mittelalterliche handschriften etc.), die schon längst frei sind.
ein museum hat keine exklusiven verwertungsrechte an "seinen" werken.
Soweit ich verstanden habe, verwenden wir bei Wikipedia die neue deutsche Rechtschreibung. Das sollte dann aber auch auf der Hauptseite zur Geltung kommen, und nicht so ein Durcheinander wie es jetzt ist: "umfasst" im Willkommen-Kasten und "läßt" bei Wikipedia aktuell. Da ich die Hauptseite nicht ändern kann, wäre es schön, wenn es einer der Admins tut.
Martin Zeise (Mazbln)
From: "Martin Zeise" mail@martin-zeise.de
Soweit ich verstanden habe, verwenden wir bei Wikipedia die neue deutsche Rechtschreibung. Das sollte dann aber auch auf der Hauptseite zur Geltung kommen, und nicht so ein Durcheinander wie es jetzt ist: "umfasst" im Willkommen-Kasten und "läßt" bei Wikipedia aktuell. Da ich die Hauptseite nicht ändern kann, wäre es schön, wenn es einer der Admins tut.
Martin Zeise (Mazbln)
Der Text in der Box steht in [[MediaWiki:Hauptseite Wikipedia aktuell]], jeder Benutzer kann ihn ändern (hab ich gerade gemacht). Danke für den Hinweis!
Holger
----- Original Message ----- From: "Holger Stegemann" hs@geheim.de To: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@Wikipedia.org Sent: Saturday, May 22, 2004 11:18 AM Subject: Re: [Wikide-l] Rechtschreibung auf der Hauptseite
Der Text in der Box steht in [[MediaWiki:Hauptseite Wikipedia aktuell]], jeder Benutzer kann ihn ändern (hab ich gerade gemacht). Danke für den Hinweis!
Dass jeder Benutzer die Hauptseite ändern kann, kann ich immer noch nicht glauben und widerspricht auch der Diskussion, die hier schon mehrfach geführt wurde. Ich sehe jedenfalls als angemeldeter Benutzer, aber Nicht-Admin nur das Feld "Quelltext betrachten". Trotzdem danke für die Änderung.
Martin
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_______________________________________________ WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
* Martin Zeise mail@martin-zeise.de [2004-05-22 11:32]:
Dass jeder Benutzer die Hauptseite ändern kann, kann ich immer noch nicht glauben und widerspricht auch der Diskussion, die hier schon mehrfach geführt wurde. Ich sehe jedenfalls als angemeldeter Benutzer, aber Nicht-Admin nur das Feld "Quelltext betrachten". Trotzdem danke für die Änderung.
http://de.wikipedia.org/wiki/MediaWiki:Hauptseite_Wikipedia_aktuell
Die restlichen Bausteine sind auf der Diskussionsseite der Hauptseite verlinkt.
Gruß, Matthäus Wander.
----- Original Message ----- From: "Matthäus Wander" theo@swznet.de To: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@Wikipedia.org Sent: Saturday, May 22, 2004 11:37 AM Subject: Re: [Wikide-l] Rechtschreibung auf der Hauptseite
http://de.wikipedia.org/wiki/MediaWiki:Hauptseite_Wikipedia_aktuell
Die restlichen Bausteine sind auf der Diskussionsseite der Hauptseite verlinkt.
Gruß, Matthäus Wander.
Auf die Idee muss man aber erst mal kommen, der Link ist doch sehr geschickt versteckt - vermutlich mit Absicht. Aber: Da habe ich doch wieder was gelernt. Danke für den Hinweis.
Martin
From: "Martin Zeise" mail@martin-zeise.de
Dass jeder Benutzer die Hauptseite ändern kann, kann ich immer noch nicht glauben und widerspricht auch der Diskussion, die hier schon mehrfach geführt wurde. Ich sehe jedenfalls als angemeldeter Benutzer, aber Nicht-Admin nur das Feld "Quelltext betrachten". Trotzdem danke für die Änderung.
Die Hauptseite selbst kann ich auch nicht ändern, ich hab (noch) keine Adminrechte. Die Texte auf der Hauptseite sind aber zum größten Teil durch Textbausteine eingebunden, auf der Hauptseite selbst siehst Du dort nur {{msg:xxxx}}. Die Texte stehen dann in [[MediaWiki:xxxx]], und dort kann jeder ändern.
Holger
"Martin Zeise" mail@martin-zeise.de writes:
Soweit ich verstanden habe, verwenden wir bei Wikipedia die neue deutsche Rechtschreibung.
ich nicht. leider gibt es viele übereifrige neuschreiber.
Jeder hat Hausrecht auf seinem Grund und Boden und in seinen Gebaeuden. Das gilt fuer Privatpersonen und Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, egal ob die Liegenschaften frei zugaenglich, gegen Eintrittsgeld zugaenglich, umfriedet oder sonstwas sind.
Aufgrund des Hausrechts kann das Fotografieren auf diesen Liegenschaften untersagt werden, ebenso wie Dir per Hausrecht untersagt werden kann, Dich dem Picasso auf Grabschweite zu naehern. Wenn sie es Dir dann gegen Entgelt doch wieder erlauben, gehst Du einen Vertrag mit denen ein. Wenn in dem Vertrag dann die Verwendung der Bilder eingeschraenkt wird, dann ist das im Rahmen der Vertragsfreiheit eben so. Die einzige Frage bleibt, wie Vertragsbrueche geahndet werden, dazu muss man sich den jeweiligen Vertrag ansehen. Im Falle von Fotografiergenehmigungen moeglicherweise gar nicht, aber auf Unterlassung (der Veroeffentlichung) koennten sie trotzdem bestehen, weil Du vertragsbruechig wurdest.
Das hat mit dem Urheberrecht und Verwertungsrechten nichts, aber auch gar nichts zu tun, nur mit Haus- und Vertragsrecht. In bin zwar immer noch kein Anwalt, fotografiere aber schon 'ne ganze Weile.
Rivi
T.Rivinius@lsw.uni-heidelberg.de writes:
Wenn in dem Vertrag dann die Verwendung der Bilder eingeschraenkt wird, dann ist das im Rahmen der Vertragsfreiheit eben so.
"eben so" ist in diesen dingen gar nichts. es gibt dort durchaus auch sittenwidrige bestimmungen, also bestimmungen, die dem eigentlichen zweck eines museums entgegenlaufen.
Im Falle von Fotografiergenehmigungen moeglicherweise gar nicht, aber auf Unterlassung (der Veroeffentlichung) koennten sie trotzdem bestehen, weil Du vertragsbruechig wurdest.
es wäre bestimmt lustig, wenn uns ein (öffentliches) museum auffordert, ein abgebildetes werk aus der WP zu nehmen. wie sollte das mit dem bildungsauftrag des museums zusammenpassen? also, derartiges können wir ohne große aufregung auf uns zukommen lassen.
Das hat mit dem Urheberrecht und Verwertungsrechten nichts, aber auch gar nichts zu tun, nur mit Haus- und Vertragsrecht.
sag' ich doch...
In bin zwar immer noch kein Anwalt, fotografiere aber schon 'ne ganze Weile.
das sagt gar nichts - es sei denn, du wärest bereit, deine rechtlichen auseinandersetzungen hier zu dokumentieren.
es wäre bestimmt lustig, wenn uns ein (öffentliches) museum auffordert, ein abgebildetes werk aus der WP zu nehmen. wie sollte das mit dem bildungsauftrag des museums zusammenpassen? also, derartiges können wir ohne groÃe aufregung auf uns zukommen lassen.
Das liegt dann nur an der Art der Nutzung, nicht an der Rechtslage des Bildes. Versuch mal eine Postkarte draus zu machen und man wird mit Sicherheit versuchen, Dir ein Problemchen zu bereiten.
Rivi
PS: Ich bin ueberhaupt der Meinung, dass die Bildnutzung Wikipedia-spezifischer betrachtet werden sollte. Gerade weil es bei Bildern ins unendlich gehende Zusatzvorschriften gibt, halte ich die strikte Politik fuer unpraktikabel, denn auch eine urheberseitige GFDL-ung des Bildes sagt nichts ueber dessen tatsaechliche Nutzbarkeit fuer andere Projekte.
PS: Ich bin ueberhaupt der Meinung, dass die Bildnutzung Wikipedia-spezifischer betrachtet werden sollte. Gerade weil es bei Bildern ins unendlich gehende Zusatzvorschriften gibt, halte ich die strikte Politik fuer unpraktikabel, denn auch eine urheberseitige GFDL-ung des Bildes sagt nichts ueber dessen tatsaechliche Nutzbarkeit fuer andere Projekte.
Jein - es sagt aber zumindest, dass sich der Nutzer über das Urheberrecht keine Sorgen zu machen braucht. Und das ist schon ne Menge wert. Der Vorteil entfällt, wenn wir Bilder zulassen, die nur *wir* verwenden können (z.B. mit Genehmigung "nur für Wikipedia".). Aber weil gerade die "Enzyklopädie zum kopieren" und eben nicht nur die "Enzyklopädie zum Mitschreiben" unsere Mission ist, sollten wir unsere strenge Regelung auf keinen Fall aufgeben. Wir kriegen jede Menge Bilder komplett frei. Wenn es bei manchen Bildern dauertm dauert es eben.
Uli
Wir kriegen jede Menge Bilder komplett frei. Wenn es bei manchen Bildern dauert dauert es eben.
Kommt auf den Bereich an. In meinem eigentlichen Berufsfeld, das mir die Broetchen (und die Kameras etc.) verdient, Astronomie, verwehren wir uns allen Bildern ausser denen der NASA und selbergeschnitzten, weil sonst meist nur nichtkommerzielle Nutzung ohne weitere Einschraenkung erlaubt ist. Es gibt aber eine recht breiten Zwischenraum vom Teleskop im Garten zum HST. Bilder der ESA, vom Keck-Observatorium, oder der Europaeischen Suedsternwarte gehen z.B. normalerweise nicht. Das gilt wahrscheinlich auch fuer Bilder vieler anderer naturwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen.
Rivi
Kommt auf den Bereich an. In meinem eigentlichen Berufsfeld, das mir die Broetchen (und die Kameras etc.) verdient, Astronomie, verwehren wir uns allen Bildern ausser denen der NASA und selbergeschnitzten, weil sonst meist nur nichtkommerzielle Nutzung ohne weitere Einschraenkung erlaubt ist. Es gibt aber eine recht breiten Zwischenraum vom Teleskop im Garten zum HST. Bilder der ESA, vom Keck-Observatorium, oder der Europaeischen Suedsternwarte gehen z.B. normalerweise nicht. Das gilt wahrscheinlich auch fuer Bilder vieler anderer naturwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen.
Da müssen wir halt dicke Bretter bohren - einer der Punkte, die der Verein leisten soll, wenn wir ihn denn hinkriegen. Seit wir eine absolut sauberes GNU-FDL lizenziertes Bild von [[Götz George]] haben, hab ich bei den Bildern echt eine geht-nicht-gibts-nicht-Haltung.
Uli
Karl Eichwalder schrieb:
es wäre bestimmt lustig, wenn uns ein (öffentliches) museum auffordert, ein abgebildetes werk aus der WP zu nehmen. wie sollte das mit dem bildungsauftrag des museums zusammenpassen?
Bitte nicht vergessen, dass das Foto unter die GFDL gestellt wird, die ja auch eine Verwertung in anderen Kontexten erlaubt.
Kurt
Kurt Jansson jansson@gmx.net writes:
Bitte nicht vergessen, dass das Foto unter die GFDL gestellt wird, die ja auch eine Verwertung in anderen Kontexten erlaubt.
die GFDL sagt nur, daß ich, als urheber, einer weiteren verwertung nicht im wege zu stehen gedenke. über tatsächliche oder eingebildete rechte dritter verfüge ich damit noch lange nicht. der nachgeordnete verwerter muß sich selbst vergewissern, daß das, was er tut, rechtens ist.
so stellt sich jedenfalls die lage für mich dar.
gibt es dazu erhellende, von juristen für laien verfaßte texte? bloße meinungen anderer WP-mitarbeiter möchte ich für den moment gern erst einmal außen vor lassen ;)
Hi, Da ich selbst ganz gerne fotografiere einfach mal von meiner Seite zu diesem Thema was ich so erlebt habe:
1.) Fotografieren in Museen, ist meistens grundsätzlich verboten da das Fotografieren mit Blitz die Exponate schädigen würde. Mit einer ordentlichen Kamera, mit der man auch in relativ dunkler Umgebung ordentliche Fotos machen kann (gute Digicam) ist das Fotografieren in einem Museum theoretisch möglich, nett Fragen hilft.
2.) Das Fotografieren von Bahnanlagen und oder Flughäfen, solltet ihr wenn ihr extensive Fotosessions plant vorher anmelden, geht zum BGS Büro und sagt ihr möchtet Fotos machen weil ... Ich zücke für so etwas meinen Internationalen Studentenausweis (der sagt verrät die Studienrichtung nicht) und sage dass ich Architektur studiere und eine Arbeit zum Thema: "Vergleich der baulichen Konzepte in Verkehrslogistischen Knotenpunkten" verfasse und dafür einige Fotos benötige.
3.) Das Fotografieren von militärischen und geheimdienstlichen Einrichtungen und Gerät ist VERBOTEN! Finger weg. Theoretische Möglichkeit: Ruft die entsprechende Behörde an und fragt den Pressebeauftragten oder den Leiter der Einrichtung mit etwas Glück bekommt man eine Sondergenehmigung, Tipp: Digitalkamera, dann können Bilder gelöscht werden die man nicht hätte machen sollen und es wird nicht gleich weil man die falsche Ecke fotografiert der Film konfisziert.
Die Punkte 1 - 3 gelten für Deutschland
4.) Andere Länder andere Gesetze: In Indien z.B. ist das Fotografieren von Brücken, militärischen und polizeilichen Einrichtungen, Einrichtungen des Zivilschutzes, Kraftwerken, Bahnhöfen, Brücken sowie Luftaufnahmen streng verboten und werden mit einer langen Gefängnisstrafe belegt, ähnliches gilt durchaus auch für andere Länder (China, Pakistan, Iran, USA!!..) in denen Probleme mit Terrorismus oder benachbarten Nationen bestehen. Auch hier kann man sich theoretisch Sondergenehmigungen besorgen aber es ist ungleich schwieriger diese zu bekommen
...danke Eric für die recht umfassende Information, möchtest Du darüber nicht ein Wikipedia-Artikel schreiben, um es auch für spätere Fragen und Ergänzungen, Kommentare bereit zu halten?
Gruss Ilja
----- Original Message ----- From: "Eric Pöhlsen" eric@eric-poehlsen.de To: "'Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia'" wikide-l@Wikipedia.org Sent: Monday, May 24, 2004 6:04 AM Subject: AW: [Wikide-l] Re: Rechtslage bei Fotoaufnahmen
Hi, Da ich selbst ganz gerne fotografiere einfach mal von meiner Seite zu diesem Thema was ich so erlebt habe:
1.) Fotografieren in Museen, ist meistens grundsätzlich verboten da das Fotografieren mit Blitz die Exponate schädigen würde. Mit einer ordentlichen Kamera, mit der man auch in relativ dunkler Umgebung ordentliche Fotos machen kann (gute Digicam) ist das Fotografieren in einem Museum theoretisch möglich, nett Fragen hilft.
2.) Das Fotografieren von Bahnanlagen und oder Flughäfen, solltet ihr wenn ihr extensive Fotosessions plant vorher anmelden, geht zum BGS Büro und sagt ihr möchtet Fotos machen weil ... Ich zücke für so etwas meinen Internationalen Studentenausweis (der sagt verrät die Studienrichtung nicht) und sage dass ich Architektur studiere und eine Arbeit zum Thema: "Vergleich der baulichen Konzepte in Verkehrslogistischen Knotenpunkten" verfasse und dafür einige Fotos benötige.
3.) Das Fotografieren von militärischen und geheimdienstlichen Einrichtungen und Gerät ist VERBOTEN! Finger weg. Theoretische Möglichkeit: Ruft die entsprechende Behörde an und fragt den Pressebeauftragten oder den Leiter der Einrichtung mit etwas Glück bekommt man eine Sondergenehmigung, Tipp: Digitalkamera, dann können Bilder gelöscht werden die man nicht hätte machen sollen und es wird nicht gleich weil man die falsche Ecke fotografiert der Film konfisziert.
Die Punkte 1 - 3 gelten für Deutschland
4.) Andere Länder andere Gesetze: In Indien z.B. ist das Fotografieren von Brücken, militärischen und polizeilichen Einrichtungen, Einrichtungen des Zivilschutzes, Kraftwerken, Bahnhöfen, Brücken sowie Luftaufnahmen streng verboten und werden mit einer langen Gefängnisstrafe belegt, ähnliches gilt durchaus auch für andere Länder (China, Pakistan, Iran, USA!!..) in denen Probleme mit Terrorismus oder benachbarten Nationen bestehen. Auch hier kann man sich theoretisch Sondergenehmigungen besorgen aber es ist ungleich schwieriger diese zu bekommen
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