Erstmals zusätzliches Schmerzensgeld für unerlaubtes Kopieren von
Homepage-Inhalten
Die Übernahme online bereitgestellter Aufsätze ohne Zustimmung des
Website-Betreibers ist verboten. Handelt es sich um "hochwertige" Texte,
wird nicht nur Schadensersatz fällig, sondern auch noch ein
Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main
in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50251