Hallo!
Am Sonntag, 12. November 2006 11:47 schrieb Michael Diederich:
Löschanträge wie "Schlampe",
"Müll", "Unwichtig", können (Achtung, ich bin kein Jurist) meiner
Meinung nach durchaus irgendwann mal negativ auf uns zurückfallen.
Also, "unwichtig" muss man nun wirklich noch sagen und schreibe dürfen,
und einen Text als "Müll" zu bezeichnen ist sicherlich nicht das Netteste,
was man machen kann, aber Texte können IMHO nicht beleidigt werden.
Also, mit gesundem Menschenverstand rangehen, aber man sollte es
mit der vorauseilenden Vorsicht auch nicht übertreiben, denke ich.
Ciao,
Eike