Wikimedia Deutschland e.V. schrieb:
Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute die am 17.
Januar 2006 gegen
den Verein Wikimedia Deutschland e.V. erlassene und kurze Zeit später
zunächst außer Kraft gesetzte einstweilige Verfügung aufgehoben.
[...]
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Nennung des
vollen
bürgerlichen Namens des verstorbenen Hackers Tron in dem
entsprechenden Wikipedia-Artikel nicht das postmortale
Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen.
[...]
Auch wenn im konkreten Fall eindeutig
keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliege, begrüßt der
Verein ausdrücklich die Forderung zur Formulierung einer
Informationsethik für die Wikipedia. Wikimedia Deutschland e.V. wolle
dieses Thema zusammen mit Mitgliedern aus der Gemeinschaft der
Wikipedia-Autoren und der Öffentlichkeit in den kommenden Monaten
voranbringen.
Wir müssen uns ja nicht gerade an der BILD ein Beispiel nehmen, siehe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21993/1.html
gruß,
Jakob