Hallo zusammen,
anbei also meine (schusch) erste Anfrage auf dieser Mailingliste:
was haltet ihr denn von der Problematik mit den Hoheitszeichen, die ich auf der Diskussion der Wappen-Seite noch einmal angesprochen habe? Ich hatte nach einer ersten knappen Antwort der Stadt noch einmal einen freundlich bohrenden Brief geschrieben, daß sie sich doch bitte einmal bemühen mögen, eine etwas ausführlichere Begründung anzubringen - am Ende hänge ich einfach mal das Anschreiben an, vielleicht können die Formulierungen ja noch einmal optimiert werden und man kann die Anfrage an eine definitiv positiv gesinnte Stadtverwaltung schicken?
Ich finde es ist schon ein wichtiger Punkt für die Wikipedia, daß hier klare Verhältnisse vorliegen - vielleicht ein ausdrücklicher, gut positionierter Hinweis, das hier die Rechte der Verwendung jeweils bei den Kommunen oder ähnlich liegen?
Soweit zu meinem Anliegen
Liebe Grüße aus Berlin, Schorsch Slickers (schusch)
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Subject: Verstaendnisfragen zur Verwendung des Stadtwappens
[...]
Ich möchte noch einmal auf meine Anfrage betreffs des Stadtwappens und der Verwendung in einem Lexikon zurückkommen. Ich schildere noch einmal kurz den Anwendungsfall - und habe noch ein paar Fragen, bei denen ich sehr dankbar für eine Antwort wäre, egal wie sie ausfällt!
Also - die Verwendung:
Das Wappen soll, wie viele andere Stadtwappen auch, in diesem Fall in einem Lexikon erscheinen. In einem Lexikon werden für gewöhnlich (zumindest zu größeren Städten und auch zu Ländern) die Hoheitszeichen ohne besondere Hinweise dargestellt. Diese Zeichen sind ja eigentlich Zeichen, mit denen sich die Stadt, und damit die von den Einwohnern gewählte Vertretung nach außen repräsentiert. In diesem Fall soll das Wappen (und, wenn erlaubt natürlich auch das aktuelle Stadtlogo) - in einem Internetlexikon erscheinen, in der die Stadt Geldern einen eigenen Artikel erhält http://de.wikipedia.org/wiki/Geldern. Damit steht das Wappen, wie auch zum Beispiel im Brockhaus, für die Stadt und nicht für das Lexikon.
Das Internetlexikon ist die Wikipedia, zu finden unter http://de.wikipedia.org. Eine kurze Selbstdarstellung anläßlich des 40.000 Artikels des Projekts finden Sie im Anhang zur Mail.
Viele Städte haben ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Wappens gegeben.
Leider hat die Wikipedia als ein auf ehrenamtlicher, freiwilliger und unbezahlter Mitarbeit basierendes Lexikon keine eigene Rechtsabteilung und es ist nicht bekannt, ob diese Verwendung nicht per se gar nicht genehmigungspflichtig ist - aus diesem Grunde habe ich ein paar weitere Fragen, die sich mir als juristischem Laien stellen, einmal zusammengetragen:
Das Wappen der Stadt Geldern wird ja hier gar nicht mißbraucht, sondern steht für die Stadt, wieso sollte es nicht in einem Lexikon verwendet werden?
Jeglicher Mißbrauch des Wappens für gewerbliche oder eigene Zwecke dürfte doch völlig unabhängig vom Urheberrecht unter Strafe stehen, da die Wappen doch vom Urheberrecht her meistens frei sein dürften (älter als 70 Jahre!)? Die Tatsache, das es sich hierbei um Hoheitszeichen handelt, ist sicherlich in einem anderen Gesetz geregelt, oder?
Das Wappen an sich ist doch über viele Quellen ganz legal zu erwerben - als Andenken in entsprechenden Läden, als Schmuckstück oder aber auch in so mancher Literatur, im Zweifelsfalle könnte man es mit einer heraldischen Beschreibung sogar ohne Vorlage selber zeichnen - vielleicht könnte uns die Rechtsabteilung der Stadt Geldern bzw. des Kreises Kleve hier einen entscheidenden Hinweis geben, wie die Wikipedia mit Wappen generell verfahren kann?
Soweit erst einmal meine Fragen und Unsicherheiten im Verhalten mit den Wappen - ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns vielleicht weiterhelfen können. Eventuell in dem Sie die Fragen und Unklarheiten von der entsprechenden Abteilung (oder, wenn Sie das sind, natürlich Sie selber :-) einmal juristisch klären lassen und mir dann die wichtigsten rechtlichen Punkte dazu zukommen lassen? Eventuell auch im Hinblick darauf, dass es in diesem Projekt hierzu einmal eine gesicherte, generell für Wappen gültige Information gibt.
Das ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden, wäre jedoch sehr schön und durchaus im Sinne der Allgemeinheit.
Sollte es zum Beispiel so sein, daß Wappen prinzipiell von niemandem außer der jeweiligen Stadt, dem jeweiligen Land etc. für kommerzielle bzw. gewerbliche Zwecke verwendet werden darf, jedoch im Zusammenhang mit der enzyklopädischen Darstellung der jeweiligen Stadt, des jeweiligen Landes etc. abgebildet sein dürfen, ließe sich diese Tatsache, wenn nötig, in einem extra Passus zu den Verbreitungsrechten der Wikipedia festhalten.
[...]
On Thursday, December 18, 2003 4:35 PM Schorschi schosch@snafu.de wrote:
Ich finde es ist schon ein wichtiger Punkt für die Wikipedia, daß hier klare Verhältnisse vorliegen - vielleicht ein ausdrücklicher, gut positionierter Hinweis, das hier die Rechte der Verwendung jeweils bei den Kommunen oder ähnlich liegen?
Das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich fürchte allerdings, dass da mit einem einfachen Hinweis nichst zu machen ist. Denn die Mehrheit war (zumindest beim letzten Meinungsbild zum Urheberrecht, das ein paar Monate zurück liegt) der Ansicht, jede einzelne Abbildung müsste/würde unter der GFDL stehen.
Deshalb hatte ich auch (primär, um auf die Problematik aufmerksam zu machen) alle Wappen auf die Löschkandidaten gesetzt. Aber leider scheint das (bisher) kaum jemanden zu interessieren. :-(
Mich würde insbesondere interessieren, was die Befürworter der strengen GFDL-Auslegung/Handhabung dazu meinen.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
Am Donnerstag, 18. Dezember 2003 17:00 schrieb Arne Klempert (akl):
On Thursday, December 18, 2003 4:35 PM
Schorschi schosch@snafu.de wrote:
Ich finde es ist schon ein wichtiger Punkt für die Wikipedia, daß hier klare Verhältnisse vorliegen - vielleicht ein ausdrücklicher, gut positionierter Hinweis, das hier die Rechte der Verwendung jeweils bei den Kommunen oder ähnlich liegen?
Das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich fürchte allerdings, dass da mit einem einfachen Hinweis nichst zu machen ist. Denn die Mehrheit war (zumindest beim letzten Meinungsbild zum Urheberrecht, das ein paar Monate zurück liegt) der Ansicht, jede einzelne Abbildung müsste/würde unter der GFDL stehen.
Deshalb hatte ich auch (primär, um auf die Problematik aufmerksam zu machen) alle Wappen auf die Löschkandidaten gesetzt. Aber leider scheint das (bisher) kaum jemanden zu interessieren. :-(
Mich würde insbesondere interessieren, was die Befürworter der strengen GFDL-Auslegung/Handhabung dazu meinen.
Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch verwenden wie wir lustig sind und sie unter die GFDL stellen. Wer meint, den daraus folgenden Pflichten nicht folgen zu müssen, braucht dies zumindest für das Wappen ja auch nicht zu tun und kann es im schlimsten Fall woanders her besorgen.
MfG Coma
Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch verwenden wie wir lustig sind und sie unter die GFDL stellen. Wer meint, den
daraus
folgenden Pflichten nicht folgen zu müssen, braucht dies zumindest für das Wappen ja auch nicht zu tun und kann es im schlimsten Fall woanders her besorgen.
Das Problem ist ja hier auch gar nicht das Urheberrecht, von dieser Seite ist die Verwendung der Wappen unproblematisch (außer die Wappen sind jünger, etwa bei Stadtfusionen oder so). Die Frage stellt sich eher von der Seite, ob die Verwendung eines hoheitlichen Zeichens gestattet ist. Und mein Eindruck ist, daß es zur Verwendung von Wappen und anderen Hoheitszeichen keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, sondern die Gebietskörperschaften darüber selbst entscheiden müssen, ob eine allgemeine Verwendung gestattet wird oder nicht. Zumindest gibt es mehrere Landesgesetze in denen eine allgemeine Verwendung des Landeswappens ausgeschlossen wird und das ist IMHO auch der Grund, weshalb jede Gemeinde selbst eine Verwendung gestattet oder auch nicht. Eine entsprechende juristische Beurteilung durch die Rechtsabteilung der Stadt Geldern wird vermutlich nicht in unserem Sinne ausfallen, man kann aber versuchen argumentativ das Wappen von den wappenführenden Siegeln zu trennen und so eine Verwendung quasi zu ermöglichen.
Andre aka Sansculotte
Hallo,
Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch
auch nicht. Eine entsprechende juristische Beurteilung durch die Rechtsabteilung der Stadt Geldern wird vermutlich nicht in unserem Sinne ausfallen,
Ich hatte vergessen zu erwähnen, daß ich die Antwort der Stadt Geldern auf der Diskussionseite von [[Wappen]] eingestellt habe - bitte mal durchlesen ... die Argumentation sieht nicht besonders gut aus für die WP - allerdings weiß ich nicht, inwieweit sie wirklich für unsere Fälle gilt - es würde mich wundern, wenn ein Lexikon im Normalfall nicht das jeweilige Wappen veröffentlichen dürfte ...
man kann aber versuchen argumentativ das Wappen von den wappenführenden Siegeln zu trennen und so eine Verwendung quasi zu ermöglichen.
das verstehe ich nicht ...
Gruß, Schorsch (schusch)
man kann aber versuchen argumentativ das Wappen von den wappenführenden Siegeln zu trennen und so eine Verwendung quasi zu ermöglichen.
das verstehe ich nicht ...
Gruß, Schorsch (schusch)
ich weiß auch nicht genau, ob das überhaupt so geht, aber die Argumentation wäre folgende: Hoheitszeichen ist nicht das Wappen selbst, das in jahrhundertelangem Gebrauch sozusagen gemeingut ist, sondern das amtliche Siegel, das alle wichtigen Urkunden und Schriftstücke ziert. Dsa enthält zwar dsa Wappen, _ist_ aber nicht das Wappen. Klarer?
Gruß, Andre
Andre Darmochwal sansculotte@despammed.com schrieb/wrote:
Seite ist die Verwendung der Wappen unproblematisch (außer die Wappen sind jünger, etwa bei Stadtfusionen oder so).
Letzteres dürfte mit der Neuordnung nach dem 2. Weltkrieg und den Gebietsreformen in den 1970ern gar nicht sooo selten sein. Aber dann wurden die die Wappen wahrscheinlich in in einem Gesetz oder einer Verordnung aufgenommen und fallen unter §5 UrhG ("Amtliche Werke").
Die Frage stellt sich eher von der Seite, ob die Verwendung eines hoheitlichen Zeichens gestattet ist.
Diese Frage stellt sich sicherlich; es handelt sich aber nicht um eine urheberrechtliche Frage und damit nicht um eine Frage, die für die GFDL relevant wäre.
Man muss immer darauf achten, dass die Verwendung eines GFDL-Dokuments nicht gegen andere Rechtsvorschriften verstößt. Es ist z.B. denkbar, dass der Text einen strafbaren Inhalt hat, dass Marken (oder andere Kennzeichen wie z.B. der Name einer Stadt) darin erwähnt werden (diese werden dadurch nicht "frei"), etc. Um all das kümmert sich die GFDL nicht -- also kann man dadurch auch nicht gegen die GFDL verstoßen.
Natürlich sollte man solche Einschränkungen in der Beschreibung des Bildes angeben.
Claus
Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch verwenden wie wir lustig sind und sie unter die GFDL stellen. Wer meint, den daraus folgenden Pflichten nicht folgen zu müssen, braucht dies zumindest für das Wappen ja auch nicht zu tun und kann es im schlimsten Fall woanders her besorgen.
Also, das Problem bei den Wappen sind in der Tat zwei: Urheber der konkreten Zeichnung länger als 70 Jahre tot: Marken-/Namen- und Nutzungsrecht, evtenuell auch Hoheitsrecht, Urheber noch nicht 70 Jahre tot: Marken- und Nutzungsrecht etc. sowie Urheberrecht.
Grundsätzlich sollten wir konkrete Zeichnungen nicht verwenden, bei denen nicht feststeht, dass der Urheber länger als 70 Jahre tot ist. Wenn er das nicht ist, könnte man das Wappen neu zeichnen. Damit ist die Urheberrechtsproblematik vom Tisch.
Bleibt das von der Stadt Geldern reklamierte Problem des Namensrechts: Aber das ist eigentlich auch kein Problem für die Wikipedia: Die Tatsache, dass eine bestimmte Zeichnung ''urheberrechtlich'' für alle Zwecke verwendet werden darf (nichts anderes impliziert die GNU FDL), heißt noch lange nicht, dass man diese Zeichnung jetzt beliebig überall draufpappen darf.
Krasses Beispiel: Ich zeichne einen Stinkefinker und lizensiere den unter der GNU FDL. Jemand macht Aufkleber davon. Absolut ok. Jemand pappt so einen Aufkleber auf ein Polizeiauto. Anzeige wegen Beleidung, und wenn er danach sagt "Aber die GNU FDL gibt mir doch das Recht zur freien Verwendung", wird der Richter abends ne besonders große Flasche Rotwein aufmachen müssen, um die Dummheit der Menschheit zu vergessen.
Gleiches bei den Wappen: Nur weil ich eine bestimmte Zeichnung des Wappens der Stadt Essen (urheberrechtlich frei, da uralt) frei benutzen kann, darf ich das noch lange nicht auf meinen Briefkopf packen.
Insofern sehe ich die Einwände der Stadt Geldern unkritisch - sie können eine Nutzung innerhalb der Wikipedia nur untersagen, wenn sie die Urheberrechte am Wappen haben (was selbstverständlich abzuklären wäre - in dem Fall müssten wir's neu zeichnen). Denn für uns gilt hier, dass wir das Wappen lediglich zitieren, nicht im Sinne des Markenrechts/Namensrechts/Hoheitsrechts als Erkennungszeichen verwenden: Niemand kommt auf die Idee, ein Artikel im Brockhaus über die Bundesrepublik Deutschland sei von dieser offiziell hearusgegeben, nur weil im Abschnitt "Landesfahne" eine schwarz-rot-goldene Fahne zu sehen ist. Und für alle "Downstream-Anwender" gilt - wie bei jedem Bild - dass sie sich über das Urheberrecht hinaus Gedanken machen müssen, wo ein Bild legal erscheinen darf und wo nicht.
Uli
Hallo und sorry, das folgende wird ziemlich lang ...
bezüglich der Verwendung der Wappen finde ich, es bedarf noch weiterer Klärung - ich habe übrigens, wie ich gerade feststellen mußte, einen Teil (ab dem 6. Dezember) der Diskussion regelrecht übersehen, weil ich die Seite nicht auf der Beobachtungsliste hatte. Also sorry an dieser Stelle, falls etwas doppelt vorkam/vorkommt.
Ein paar offene Fragen habe ich noch, denn ich würde gerne der Stadt Geldern noch einmal eine EMail schicken, in der ich erkläre kann, warum die Veröffentlichung doch erlaubt sein sollte (das gleiche gilt dann übrigens auch für Erfurt, Nettetal & weitere).
Prima wäre die Klärung des Sachverhalts mit einer dem Thema wohlgesonneneren Stadtverwaltung, mit der man dann auch den rechtlichen Rahmen einmal sauber ziehen könnte, in dem solche Hoheitszeichen (heißen die eigentlich wirklich so?) in der Wikipedia in Deutschland verwendet werden dürfen. Richtig klasse wäre es, wenn dafür dann zum Schluß eine ausformulierte Erklärung in der Wikipedia zu finden wäre. Damit es da einen Schritt weiter geht, würde ich einen Entwurf für eine solche Seite machen (der sicher verbesserungswürdig ist) - wo soll ich den einstellen in die Wikipedia? (z. B. auf Wikipedia:Verwendung von Wappen und anderen Hoheitszeichen?)
Für die Schweiz scheint das Problem ja glücklicherweise wesentlich einfacher gelagert zu sein, wie ein Anonymus in der Diskussion:Wappen darlegte. Bliebe, wenn die Verwendung deutscher Hoheitszeichen in der Wikipedia geklärt ist, neben der Problematik der konservativen Stadtverwaltungen und der Angst um ihre "Pfründe" :-) noch die Frage, wie sieht die ganze Problematik in Österreich aus?
Also noch einmal einige Anmerkungen und Fragen:
Kann wirklich eine Stadt (Erfurt, Nettetal, Geldern, ...) der "Zitierung" des Wappens, wie Ulrich das formuliert hat, widersprechen? Ich kann es mir nicht vorstellen, habe dafür aber keine schlüssigen Argumente.
Wappen sind doch eigentlich so etwas wie öffentliches Gut und stehen doch als (meist geschichtsträchtiges) Symbol und Repräsentation für das jeweils verwaltete Gebiet ...
Auf der Diskussionsseite zu [[Wappen]] schreibt srbauer, daß Hoheitszeichen per se nicht "Public Domain" sein können. Dies entspricht auch, und sicher nicht nur, meinem Selbstverständnis - man kann mit den Hoheitszeichen nicht einfach machen, was man will. Sollte das stimmen, so sollte das aber auch in der Wikipedia erwähnt werden - (Einsatz eines Disclaimers an entsprechender Stelle).
Ulrich:
Also, das Problem bei den Wappen sind in der Tat zwei: Urheber der konkreten Zeichnung länger als 70 Jahre tot: Marken-/Namen- und Nutzungsrecht, evtenuell auch Hoheitsrecht, Urheber noch nicht 70 Jahre tot: Marken- und Nutzungsrecht etc. sowie Urheberrecht.
[Argument - bei nicht abgelaufenem Urheberrecht kann man einfach neu zeichnen (Kurzfassung :-)]
so ganz kann ich mir das nicht vorstellen - wenn ich ein Design nachmale, ist das noch lange nicht legal, sondern ein Rechteinhaber kann gegen ein Imitat Rechtsmittel einlegen - ich glaube, hier liegt nicht wirklich das Problem ...
Bleibt das von der Stadt Geldern reklamierte Problem des Namensrechts: Aber das ist eigentlich auch kein Problem für die Wikipedia: Die Tatsache, dass eine bestimmte Zeichnung ''urheberrechtlich'' für alle Zwecke verwendet werden darf (nichts anderes impliziert die GNU FDL), heißt noch lange nicht, dass man diese Zeichnung jetzt beliebig überall draufpappen darf.
[Krasses Beispiel: ... gekürzt]
Gleiches bei den Wappen: Nur weil ich eine bestimmte Zeichnung des Wappens der Stadt Essen (urheberrechtlich frei, da uralt) frei benutzen kann, darf ich das noch lange nicht auf meinen Briefkopf packen.
Insofern sehe ich die Einwände der Stadt Geldern unkritisch - sie können eine Nutzung innerhalb der Wikipedia nur untersagen, wenn sie die Urheberrechte am Wappen haben (was selbstverständlich abzuklären wäre - in dem Fall müssten wir's neu zeichnen).
nun, das Wappen hat ein paar Jährchen mehr auf dem Buckel ... der Löwe mit den drei Mispel- oder Rosenblüten (zu sehen auf http://www.ngw.nl/) wird seit Ende des 13. Jahrhunderts verwendet - ein Urheberrechtsproblem sehe ich hier nicht ... es dürfte einige Vorlagen geben, die auf jeden Fall alt genug sind. Allerdings möchte die Stadtverwaltung das Wappen ja nicht in der Wikipedia sehen ... wegen der einfachen Vervielfältigungsmöglichkeit - und weist dafür (ich zitiere aus der Antwort der Stadt Geldern) auf folgende Punkte hin:
Das Wappenrecht stellt sich als Unterart des Namensrechts gemäß § 12 BGB dar. Das Namensrecht wie auch das Wappenrecht sind wehrfähige Rechte, das heißt der Rechtsträger kann bestimmen, welchem Dritten er zu welchen Konditionen die Ausnutzung dieses Rechts überlässt. Das kommunale Wappenrecht ist als Teil des kommunalen Selbtverwaltungsrechts anerkannt. Seine Ausgestaltung und Ausübung bedarf keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, sondern unterliegt der kommunalen Ausgestaltung dieses Selbstverwaltungsrechts. Die Gestattung der Wappenverwendung durch Dritte ist in die Entscheidungsfreiheit der Kommune gestellt.
Eine "Ausnutzung dieses Rechts", eine "Ausgestaltung und Ausübung" und die "Wappenverwendung" werden hier als einzuschränkende Vorgänge (?) angeführt - kommt überhaupt einer dieser Vorgänge für unsere Verwendung (Ulrich sagt, es handele sich um ein "Zitat") zu Anwendung?
Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Gebrauch des Stadtwappens
- unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - aus sachgerechten
Erwägungen heraus eingeschränkt werden darf. Die Gestattung kann daher abgelehnt werden, wenn dies sachlich begründbar ist.
hm, Knackpunkt (könnte ich mir vorstellen) wird hier sein, ob wir eine Gestattung überhaupt brauchen ...
Unser Rechtsamt geht davon aus, dass im Rahmen der sachlichen Erwägung auch das verwendete Medium und die damit verbundenen Gefahren des Missbrauchs zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund wird die Gestattung der Verwendung des Stadtwappens für bedenklich gehalten:
was ist denn zu dieser vermehrten Gefahr des Mißbrauchs zu sagen?
Es mag zwar sein, dass das Wappen der Stadt Geldern bereits von anderen - ohne Wissen der Stadt - ins Internet gestellt wurde. Wikipedia wirbt jedoch geradezu damit, dass jeder Artikel (dessen Bestandteil das Wappen werden soll) "in beliebiger Weise verwendet werden darf." Auch eine kommerzielle Nutzung wird ausdrücklich betont (vgl. die Pressemiteilung vom 09.12.2003). Vor diesem Hintergrund ist sehr wohl von einer nicht unerheblichen Erhöhung der Missbrauchsgefahr auszugehen. Deshalb bleibt es bei unserer Entscheidung, das Stadtwappen nicht für den Artikel in der Wikipedia zur Verfügung zu stellen.
Die Aussagen betreffend die GNU FDL dürften so nicht stimmen, oder ist "in beliebiger Weise verwendet werden darf" richtig? Gibt es hier schon etwas vorformuliertes, das man diesen Bedenken entgegenhalten könnte?
Ulrich schreibt:
Denn für uns gilt hier, dass wir das Wappen lediglich zitieren, nicht im Sinne des Markenrechts/Namensrechts/Hoheitsrechts als Erkennungszeichen verwenden:
wenn die Vergleichbarkeit von Brockhaus und Wikipedia in Bezug auf die Verwendung von Hoheitszeichen etc. rechtlich Bestand hat, wäre das ein prima Argument für die Verwendung gegenüber den Kritikern.
Und für alle "Downstream-Anwender" gilt - wie bei jedem Bild - dass sie sich über das Urheberrecht hinaus Gedanken machen müssen, wo ein Bild legal erscheinen darf und wo nicht.
aber das Argument, das der Mißbrauch einfacher ist, ist schon nachvollziehbar - schließlich braucht es nur noch den Drucker, nicht mehr den Scanner - bzw. nur noch das Einbauen in eine Internetseite ... (allerdings ist es eigentlich nichtig, da das Wappen ja schon im Internet zu finden ist)
Zusammenfassend gesagt finde ich die rechtliche Situation als völliger Laie bei solchen Vorgängen noch ziemlich undurchsichtig - und fände es prima, hier eine Seite mit entsprechenden Argumentationshilfen vorzufinden. Dazu würde ich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten beitragen, bin aber wie gesagt juristisch gesehen ein völliger Laie. Einen ersten Vorschlag habe ich schon vorbereitet - macht mal einen Vorschlag, wohin damit ...
Lieber Gruß, Schorsch (schusch)
PS: ganz zum Schluß: Hilfe! Welcher Jurist kann mal die offenen Fragen eindämmen?