On Fri, 25 Mar 2005 14:29:55 +0100
"DaB." <"DaB."(a)gmx.de> wrote:
Hallo,
On Fri, 2005-03-25 at 14:14 +0100, Maus-Trauden wrote:
Hallo,
im Artikel "Santa Maria Maggiore" habe ich drei deep
links eingefügt,
die zu zu einer externen Seite weiterleiten, auf
der
sich virtuelle
Ansichten der Kirche befinden. Meine Frage ist
nun, wie
dies vom
Urheberrecht aus betrachtet werden muss. Die
Bedingungen der Seite lauten:
[...]
Fällt Wikipedia unter "personal use"?
nein, auch weil wir kommerzielle Nutzung zulassen."
Personal use" ist:
Für den privatgebrauch, also wenn du dir die Bilder z.B.
auf deinen
Festplatte speicherst um sie dir später nochmals ansehen
zu können.
(Leute mit mehr Ahnung mögen mich korrigieren, wenn ich
falsch liege)
Grundsaetzlich nicht, aber ich halte diese Bedingungen bei
einem Link trotzdem fuer absolut unbeachtlich.
Sowohl nach deutschem als auch nach US-Recht ist der Status
von Nutzungsbedingungen auf Websites umstritten.
Nutzungsbedingungen sollen eine vertragliche Beziehung
zwischen dem Anbieter oder dem Nutzer herstellen. Damit
diese wirksam zustandekommt, sieht in Deutschland das Recht
der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bestimmte
Formalitaeten vor. Man kann eine wirksame Einbeziehung etwa
annehmen, wenn eine Seite nicht (auch nicht direkt durch
Eingabe der URL) aufgerufen werden kann, ohne dass man
foermlich einer Vereinbarung zustimmt, die man zur Kenntnis
nehmen sollte (Haekchen bei: hiermit erkenne ich die AGB
an).
Stehen die Nutzungsbedingungen aber irgendwo auf der
Website, ist es hoechst fraglich, ob sie wirksam einbezogen
wurden.
Was die urheberrechtliche Problematik des Verlinks
anbetrifft, so hat - asb mag das anders sehen - der BGH in
der Entscheidung Paperboy eine allgemeine Linkfreiheit
bejaht, die gerade auch fuer deep links gilt. Etwas anderes
ist das Framing, wenn der Eindruck erweckt wird, die
verlinkte Seite sei Teil des eigenen Angebots.
Damit aber halte ich die vorgebrachten Bedenken fuer einen
klaren Fall von Copyright-Paranoia. Wir duerfen so viele
deep links zu Websites setzen wie wir wollen und die
kommerziellen Klone auch, wenn sie dies im Artikelkontext
tun. Die Frage des "personal use" stellt sich nur fuer den
Endnutzer, nicht aber fuer den Verlinkenden.
Nur mein Senf.
Frohe Ostern!
Klaus Graf