2008/10/23 Achim Raschka <achim_raschka(a)gmx.de>de>:
Yo - soweit golem.
Frage meinerseits: Wie gehen wir damit um? Im Prinzip sind die Rechteinhaber ja die
Autoren, von denen kann wiederum schlecht eine vollständige Kopie der Inhalte verlagt
werden. Reicht ein Dump der de incl. Mediawiki zum Lesen? Wie oft sollte es da ein Update
geben? Fragen über Fragen.
Korrektur: Rechteinhaber im Sinne des DNBG bezieht sich auf das Recht
zur Veröffentlichung. Das sind 6 Milliarden Menschen (and counting).
Eingeschränkt wird dies auf diejenigen, die in Deutschland
niedergelassen sind oder eine Niederlassung haben, also 6 vielleicht
80 Millionen Menschen. Dem Gesetz nach sind diese alle
ablieferungsverpflichtet, für alle Werke, an denen sie
Vervielfältigungsrechte haben, also auch Aristoteles und der
Linux-Kernel. Erst über Common Sense kommt man wieder auf
realistischere Zahlen.
Ich persönlich wäre sehr dafür, dass sich eine brauchbare technische Lösung finden lässt,
die uns trotz "beträchtlichem Aufwand" eine DNB-Archivierung ermöglicht.
Also. Grundlage für diese Pflichtexemplarverordnung ist das Gesetz
über die Deutsche Nationalbibliothek. Der nächste Schritt ist, dass
auf der Grundlage dieser Verordnung die DNB Sammelrichtlinien
ausformulieren und veröffentlichen wird. Frühestens dann wird eine
konkrete Technik vorgestellt, wie die Inhalte erfasst und gesammelt
werden, bis dahin laufen einige kleinere Tests mit Musterkunden.
Drei Strategien sind derzeit im Gespräch:
* Upload der Daten durch die Rechteinhaber bzw. ausgewählte
Ablieferungspflichtige
* Bereitstellung der Daten über eine OAI-Schnittstelle durch die
Rechte bzw. Ablieferungspflichtige
* Crawling von .de durch die DNB
Kurz nach der Verabschiedung des DNBG habe ich die Berichterstatter
der Bundestagsfraktionen im Kulturausschuss (federführend für das
DNBG) angeschrieben, wie es sich bei PD-Werken oder bei Freien
Inhalten verhält, was die Auswahl der Ablieferungspflichtigen angeht.
Die Antwort vom BKM damals war insofern etwas schade, weil ich sie
für eher unpraktikabel halte, am Ende sowas wie "DNB muss halt
jemanden auswählen, bis dahin ist halt jeder grundsätzlich
ablieferungspflichtig".
Bitte beachtet, dass dies alles nicht die Ansicht meines derzeitigen
Arbeitgebers sein muss, vor allem nicht der nachfolgende Absatz: Ich
glaube, dass es jetzt nach dem Erlass der Verordnung noch durchaus
einige Zeiträume dauern kann, bis eine stabile, skalierende,
regelbetriebene Lösung gibt.
Bis dahin weiss übrigens die DNB, dass wir gerne auch bereit sind, mit
ihr über eine möglichst geschickte Ablieferung der Daten zu reden.
Mathias