und noch was: Die Erbinnen von
http://de.wikipedia.org/wiki/Jewgeni_Ananjewitsch_Chaldei bereiten gerade
eine Klage gegen alle möglichen Weiternutzer der Bilder ihres Opas vor, auch
uns wird es erwischen. Das habe ich oft genug angemahnt. Auf Commons habe
ich 2 Löschanträge gestellt, die abgeschmettert wurden. Chaldey hat 1996 von
einem Gericht in Murmansk die Urheberrechte an allen seiner Bilder
zugesprochen bekommen. Solche Dinge sollten wir eher beachten als Logos, die
nicht schutzwürdig sind. Auf Commons werden Bilder behalten, deren Fotograf
gerade 10 Jahre tot ist, unzählige sowjetische Aufnahmen werden behalten
aufgrund abskurer Lizenzen. Finnische Bilder werden gelöscht, obwohl 50
Jahre pma dort Gesetz waren - wir müssen anderswo ansetzen!
Ralf
Am 15.08.07 schrieb Johann H. Addicks <addicks(a)gmx.net>et>:
Date: Wed, 15 Aug 2007 00:07:05 +0200
From: "Erik Moeller" <erik(a)wikimedia.org>
Subject: Re: [Wikide-l] SUL und Uploads
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Die Server
stehen in den USA. de.wp
muss sich _auch_, nicht _nur_ an deutsches Recht halten. Ein Bild auf
de.wp zu hosten was nach geltendem US-Recht unfrei ist, halte ich für
höchst problematisch.
Das Thema hatten wir doch nun in WP:UF schn x-mal durch, aber gern nochmal
in Kurzform:
Wir können uns dann von allen Aufnahmen verabschieden, die in nach
deutschem Urheberrecht unter Panoramafreiheit fallen (Kunstwerke im
öffentlichen Raum etc), darüberhinaus sind wir beim Wappenrecht vermutlich
tot, wenn wir nicht das dt. Wappenrecht nutzen können.
Sprich: Wir verlieren ziemlich viele Bilder, die wir uns derzeit aus der
Perspektive des Schutzlandprinzips als "mit dem Konzept der freien Inhalte
vereinbar" erklären können.
Und ja, in den Commons existieren Unmengen von Bildern, die dort nach
US-amerikanischem Recht nicht sein dürften und unter der Maßgabe "Server in
den USA, Betreiber in den USA" eigentlich schleunigst weggeräumt gehört
würden und nur dort gelassen werden aus einer Mischung von "Im Land des
Uploaders darf man das" und "in den USA gibt's ja ein liberales
Onlinerecht
ohne Abmahnungen".
Und dann wäre da noch der Aspekt der Sprachbarriere: Viele von uns werden
sich durchaus englischsprachig irgendwie verständigen können. Eine
Sachdiskussion über Bildrechte oder Bildbewertungen zu führen ist aber dann
doch etwas anderen. Und einige Leute werden sicher schon an der Gestaltung
des Kategorierungsbaumes verzweifeln.
-jha-
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