On Tuesday 13 July 2004 23:30, Karl Eichwalder wrote:
Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de writes:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
das sehe ich so auch. an dem foto kann diese gesellschaft keine recht beanspruchen.
???
Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die Lichtbildrechte. Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO im Recht.
Viele Grüße, Marco