Matthias Walliczek wrote:
Noch einmal: Genau soetwas hat Alvar Freude gemacht und ist deshalb verurteilt worden. Selbst wenn das Urteil möglicherweise noch nicht rechtskräftig ist - Fälle wie [[Benutzer:Asb]] zeigen, dass es praktisch leider doch gut funktioniert, einzelne Personen mit einer unklaren Basis anzugreifen.
Mal sehen, was die Berufung bei Alvar Freude bringt; der hat sein FreedomFone ja auch nicht aus Spass an der Freude gemacht, sondern das Ziel verfolgt, Mißstände in der deutschen Politik vorzuführen; damit hat er auch einen Rechtsstreit wissentlich in Kauf genommen. Genauso muss es m.E. die Wikipedia handhaben, und zwar eben so, dass es unmöglich wird, einzelne Personen herauszugreifen. Jeder Wikipedia-Autor macht durch die Bearbeitung eines Artikels die darin verlinkten Inhalte zugänglich und kann dafür haftbar gemacht werden, sowohl straf- als auch zivilrechtlich.
Sobald jemand einen Artikel mit einem inkriminierbaren Hyperlink editiert hat, macht er sich die Inhalte der verlinkten Website und der darüber errichbaren Ressourcen zu Eigen, da er ja den Link trotz Möglichkeit dazu nicht gelöscht hat. Genau das ist momentan der rechtliche Status der Linkhaftung bei Publikationen im Internet, die nicht dem besonderen Schrankenvorbhalt des Art. 5 GG für Presseorgane unterliegen (BGH-Urteil "Schöner Wetten" ist daher nicht auf die Wikipedia übertragbar).
Ebensowenig ist der Entscheid des LG München (Playboy-Fotos) auf Wikipedia anwendbar, da es sich dort ausschließlich um automatisch generierte Linklisten handelte, deren Eintragungen der Betreiber nicht geprüft hat. Jeder Wikipedia-Autor übernimmt mit jeder Bearbeitung eines Artikels also die volle Verantwortung für den gesamten Artikel, dessen Billigung (einschließlich der Inhalte der verlinkten Websites) er mit dem Abspeichern ausdrücklich erklärt. Wenn jemand in einen inkriminierten Hyperlink in einen Artikel einbau und der Artikel danach fünfmal bearbeitet wird, ist nicht nur der Linksetzer selbst verantwortlich, sondern ebenso jeder, der den Artikel danach bearbeitet hat (Zueigenmachung).
Lösen kann Wikipedia dieses Problem letztlich nur durch (a) massive Selbstzensur, (b) aktives Eingreifen in einen vergleichbaren Fall, um Rechtssicherheit zu erhalten oder (c) einen eigenen Rechtsstreit. Am nähesten dran ist der Fall von Alvar Freude, die Wikipedia könnte hierzu im eigenen Interesse Stellung beziehen. Dazu wäre es aber erforderlich, von dem bisherigen Standpunkt politischer Inaktivität abzurücken.
MfG -asb