Ferdinand Grassmann wrote:
ASB> wir können möglicherweise ausnahmslos alles verwerten, dessen ASB> Urheber 1934 oder früher gestorben ist.
Inhaltlich auf jeden Fall - also z. B. auch Bilder, Karten etc.
Wenn es da keine Einsprüche gibt, wäre das doch endlich mal eine klare Aussage: 2004 - 75 = 1929, also steht uns ausnahmslos und vollständig jede Publikation einschliesslich aller Illustrationen, Karten, Abbildungen, Radierungen usw. zur Verfügung, deren (letzter) Autor 1929 (http://de.wikipedia.org/wiki/1929#Gestorben) oder früher verstorben ist. Konkret bedeutet dies also beispielsweise, dass das Werk Heinrich Zilles derzeit gemeinfrei wird.
Bei Leistungsschutzrechten für Publikationen von 25 Jahren bedeutet das also für uns, dass wir alle Werke von Zille aus beliebigen Büchern abscannen können, die bis 1979 veröffentlicht wurden.
Konsens? Dann können wir ja das nächste Antiquariat oder Opas Folianten- Bibliothek plündern.
Hmm, also ich habe hier beispielsweise "Deutsche Geschichte" von Suchenwirth, einem NS-Historiker, erschienen 1938. Die Leistungsschutzrechte des Verlags wären demnach 1963 ausgelaufen, der Autor ist wohl 1965 gestorben, das Urheberrecht an den Texten (die für uns ohnehin ununtersssant sind) erlischt also glücklicherweise erst 2040, die Reproduktionen von Radierungen etc. (was mich mehr interessiert) zu Personen wie Barbarossa und Kaiser Karl V. sind aber spätestens mit dem Leistungsschutzrecht des Verlags erloschen, da deren Urheber längst Staub sind; evl. noch gültig sind dagegen die Urheberrechte an Karten und Fotografien, was sich nur in einer Einzelrecherche klären liesse, was aber, zumindest bei den nicht namentlich gekennzeichneten Fotografien kaum praktikabel sein wird.
Sehe ich das so richtg?
MfG -asb