Friday February 27 2004 00:35, Agon S. Buchholz wrote:
ASB> Robert Michel wrote:
Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet habe NEIN.
ASB> Ich denke, ein ganz handhabbarer Ansatzpunkt ist: 2004 - 70 - 25
ASB> * 2004 - 70 Jahre: http://de.wikipedia.org/wiki/2004#Gestorben ASB> * plus 25 Jahre Verlagsschutz: 1934 - 25 = 1909
Wieso ziehst du, gerade am Anfang, noch einmal 25 Jahre ab? Der Urheberrechtsschutz dauert in Deutschland 70 Jahre - und zwar beginnt er nach dem Tod des Autors. Eventuelle Leistungsschutzrechte der Verlage sind für den Inhalt der Bücher unerheblich; sie betreffen nur die aktuelle Gestaltung. Anderes gilt, wenn die Werke zu Lebzeiten der Autoren noch nicht veröffentlich waren - dann hat derjenige, der diese nachgelassenen Werke veröffentlicht, auch (lange) nach dem Tode des Autors noch ein Schutzrecht.
ASB> Ich würde also davon ausgehen, dass man ganz gute Chancen hat, dass ASB> Bücher von Autoren, die 2004 oder früger gestorben sind und aus der ASB> letzten Jahrhundertwende stammen weitestgehend gemeinfrei sind, wobei ASB> das Thema der eventuellen Schutzfristverlängerung durch Nachdrucke ASB> bisher hier noch nicht geklärt wurde.
? Wenn das Werk von 1920 ist und damals auch veröffentlicht wurde, der Autor aber erst 2000 gestorben, dann ist das Werk bis 2070 urheberrechtlich geschützt. Es ist in der Regel also vollkommen unerheblich, wann das Werk geschrieben wurde, wichtig ist, wann der Autor gestorben ist. Ausnahmen gibt es bei anonymen/pseudonymen Werken.
Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;)
ASB> Die Noten leider auch nicht.
Wieso nicht? Unterliegen - wenn sie überhaupt jemals einem Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht unterlagen - auch der Schutzfrist 70 Jahre pma. Etwas anderes gilt natürlich wieder, wenn ein Verlag die Noten gedruckt hat und diese Blätter kopiert werden...
ASB> Anderes Beispiel: Data Becker "World of Classic Music" wird für 25 ASB> Euro verhökert und enthält auf DVD angeblich 30 Stunden (!) ASB> Musikbeispiele. Ich halte es für ausgeschlossen, dass diese zahllosen ASB> Samples alle kostenpflichtig lizenziert wurden. Aber in dem Bereich ASB> kenne ich mich leider überhaupt nicht aus - aber vielleicht jemand ASB> anders aus der Runde?
Wenn die das selbst eingespielt haben oder die Aufnahmen lange genug zurückliegen, müssen sie dafür auch nichts bezahlen... Und was heute mit einem MIDI-Programm alles möglich ist...
fg
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