Hier die neuesten Entwicklungen in diesem "Fall":
Nachdem ich letzte Woche den Künstler noch einmal konkret auf GNU-FDL (mit Link auf die englische Originalversion) und den Widerspruch zwischen seiner Freigabe mir gegenüber und den Copyright-Forderungen der VG Bild-Kunst hingewiesen hatte, habe ich heute von der VG wieder einen Brief erhalten, dessen Hauptaussage in folgendem besteht:
Man teilt mir also mit, dass die VG Bild-Kunst erfahren hat, "dass Sie sich zwischenzeitlich mit Herrn Krajisnik in Verbindung gesetzt haben. Es ging neben der Nutzung des Werkes ... auf Ihrer Website auch um die Nutzung ... im Rahmen von wikipedia.org. Herr Krajisnik ist mit der kostenfreien Nutzung seines Werkes auf wikipedia.org einverstanden. Auch der Einstellung des Werkes auf Ihrer Privatseite stimmte er grundsätzlich zu, doch fordert er den entsprechenden Copyrightvermerk, um den wir Sie auch in unserem Schreiben vom 2. Juli 2004 gebeten haben."
Das ganze zeigt mir, dass Bild-Kunst keine Ahnung von GNU-FDL hat, denn eine gleichzeitig Copyright- und Copyleft-Vergabe dürfte ja wohl nicht möglich sein.
Nun haben wir (als Wikipedia) zwei Möglichkeiten: Entweder wir nehmen den ersten Satz als Einverständnis, dass das Bild unter GNU-FDL steht und belassen es dabei. Oder wir (ich) führen mal mit der VG Bild-Kunst eine Grundsatzdiskussion über freie Lizenzen, wobei mir dessen Status nach deutschem Recht nicht ganz klar ist. Im Urheberrrechtsgesetz kommt FDL ja nicht explizit vor, was ja vielleicht auch die (noch bestehende) Schwäche der Nutzung von GNU-FDL ind er Wikipedia ist.
Grundsätzlich bleibe ich ja der Meinung, dass ich das Bild von einem öffentlichen Weg (wenn auch in einem eingegrenzten Skulpturenpark) aus aufgenommen habe, und es deshalb so oder so unter GNU-FDL stellen kann. Auf diese Argumentation, die ich ja schon in meinem ersten Schreiben der VG Bild-Kunst nahe gebracht habe, ist man ja bisher überhaupt nicht eingegangen.
Martin