On Fri, Apr 02, 2004 at 07:32:54AM +0200, Rainer Bi*l*f*ld wrote:
Hallo,
in verschiedenen botanischen Artikeln wie http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%DFe_Brennnessel ("... zum Beispiel Gicht, Muskelrheuma und Anämie angewandt.") werden kurze Hinweise auf (Natur-) Heilkundliche Verwendung gegeben. Ich halte es für zwingend erforderlich, dort auch die {{msg:Rechtshinweis}} einzusetzen. Die übliche Anordnung am Ende erscheint mir bei der eher beiläufigen Ansprache der Verwendung nicht günstig, da so der Bezug verloren geht. Mittendrin, wie ich es probehalber mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Brennnesseln eingesetzt habe, sieht aber irgendwie blöd aus.
Gibt es da schon eine Diskussion zu, was meint Ihr darüber?
Also ich seh den Hinweis da nicht für notwendig an. Wenn das so weiter geht dann müssten wir bei "Brennesseln im Aberglauben" auch einen Warnhinweis dazustellen.
Den Hinweis würd ich nur bei Behandlungsmethoden und Arzneimitteln anbringen obwohl man ja eh sagen muss dass Arzneien nur über die Apotheke erhältlich sind.
Wie schaut's da im Brockhaus aus?
ciao, tom