Hallo,
Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch
auch nicht. Eine entsprechende juristische Beurteilung durch die Rechtsabteilung der Stadt Geldern wird vermutlich nicht in unserem Sinne ausfallen,
Ich hatte vergessen zu erwähnen, daß ich die Antwort der Stadt Geldern auf der Diskussionseite von [[Wappen]] eingestellt habe - bitte mal durchlesen ... die Argumentation sieht nicht besonders gut aus für die WP - allerdings weiß ich nicht, inwieweit sie wirklich für unsere Fälle gilt - es würde mich wundern, wenn ein Lexikon im Normalfall nicht das jeweilige Wappen veröffentlichen dürfte ...
man kann aber versuchen argumentativ das Wappen von den wappenführenden Siegeln zu trennen und so eine Verwendung quasi zu ermöglichen.
das verstehe ich nicht ...
Gruß, Schorsch (schusch)