Wenn man vom Teufel spricht, ist er schon zur Stelle. Ich halte die zitierte Aussage des Bildarchivs Foto Marburg fuer falsch bzw. bestenfalls umstritten.
Ich darf nochmals einige Internetquellen dazu zusammenstellen:
http://blog.schockwellenreiter.de/2951 http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020513/000195.htm... http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020729/000371.htm...
Siehe auch: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital http://archiv.twoday.net/stories/286186/ http://www.hypernietzsche.org/events/lmu/clausing.html
Im Jahr 2000 stellte der BGH fest: Es sei ein "Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung erforderlich, die dann zu verneinen ist, wenn ein Lichtbild oder ein ähnlich hergestelltes Erzeugnis nicht mehr als die bloße technische Reproduktion einer vorhandenen Darstellung ist." http://www.jurpc.de/rechtspr/20010134.htm
Es waere schoen, wenn ALLE offenen Fragen zu Bildrechten im Rahmen der Wikipedia und dieser Liste mit einem Link auf der Diskussionsseite von [[Bildrechte]] präsent wären.
Ich möchte klarstellen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und keine Rechtsberatung anbieten darf (aber sehr wohl private Meinungsaeusserungen oeffentlich oder in PM).
Klaus Graf