Bilder mit einschließt. Jetzt kommt meine Frage: Ist damit die Verwendung *dieses* speziellen Jpgs, PHNgs oder sonstwas gemeint, oder trete ich auch die *totalen* Bildrechte damit ab? Will heißen, wenn irgendwer irgendwie ein hochauflösendes Tiff in die Hand bekommen sollte, darf der das dann einfach verwenden? Falls das so ist, nehme ich die Bilder lieber wieder raus, schließlich lebe ich davon....
Standarddisclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber im Grunde lizenzierst Du mit der GNU FDL ein "Dokument" - soll heißen, das spezielle Dokument und kein anderes, ähnliches. In meinen Augen gilt die GNU FDL nur für die hochgeladene .jpg-Datei, nicht für Dein Original.
Uli